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Kredit­gebühren zurück von Erste Bank und Sparkassen: Was der AK-Vergleich wert ist

Aufgeschlagener Kreditvertrag mit markierter Klausel und Kugelschreiber vor einem Laptop mit Online-Formular

Die Arbeiterkammer hat mit der Erste Bank, der s Bausparkasse und 29 Sparkassen eine Einigung über die Rückerstattung unzulässiger Kreditbearbeitungsgebühren erzielt und nennt sie einen Erfolg. Nur: Zurückgezahlt wird bloß ein Teil der Gebühren, in manchen Fällen nur 35 Prozent, und Zinsen gibt es keine. Wir empfehlen, den Kreditvertrag anwaltlich prüfen zu lassen, bevor Sie das Online-Formular ausfüllen.

Was das Online-Formular tatsächlich bietet

Das Formular auf den Webseiten der Institute ist bis 31. Juli 2027 offen und erfasst Konsum- und Wohnkredite mit einmaliger Bearbeitungsgebühr aus den vergangenen 30 Jahren. Die Rückzahlung ist gestaffelt: bei Konsumkrediten 90 Prozent, bei Hypothekar- und Wohnkrediten je nach Gebührenhöhe nur 35 bis 80 Prozent. Erstattet wird zudem nur die Bearbeitungsgebühr selbst; zusätzliche Entgelte etwa für Sicherheitenprüfung oder Liegenschaftsbewertung gelten mit der Zahlung als miterledigt, ohne die Quote zu erhöhen. Wer seinen Kredit über einen Vermittler abgeschlossen hat, bekommt überhaupt nur Pauschalbeträge zwischen 225 und 750 Euro, egal wie hoch die Gebühr war. Und Zinsen zahlt der Vergleich keine.

Wir empfehlen daher, nicht vorschnell über dieses Formular einzureichen. Aus unserer Sicht ist eine anwaltliche Prüfung des Vertrags jedenfalls sinnvoll, um zu klären, ob nicht der volle Betrag samt Zinsen zurückgefordert werden kann.

Vor Gericht wird der gesamte Betrag eingeklagt

Der Oberste Gerichtshof hat Gebührenklauseln in Serie gekippt: wegen Intransparenz (2 Ob 238/23y), wegen der prozentuellen Berechnung ohne Bezug zum Aufwand (7 Ob 169/24i zur BAWAG) und wegen der Höhe (2 Ob 52/25y zur UniCredit). Fällt die Klausel, fällt sie zur Gänze: Die Bank hat den vollen Betrag herauszugeben, nicht 90, 60 oder 35 Prozent davon, dazu vier Prozent Zinsen für die letzten drei Jahre. Der Anspruch reicht bis zu 30 Jahre zurück. In unseren eigenen Verfahren haben wir zuletzt 10.260 Euro (BAWAG, HG Wien 1 R 73/26w), 4.950 Euro (UniCredit, HG Wien 50 R 51/26w) und 4.200 Euro (HG Wien 1 R 47/26x) für Mandanten durchgesetzt. Die Urteile im Detail bespricht der Beitrag Kreditgebühren vor Gericht.

Auch gegen die Erste Bank liegen bereits positive Urteile vor

Rund 4.000 Euro Bearbeitungsgebühr haben wir gegen die Erste Bank rechtskräftig gewonnen, vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien (5 C 856/24d), samt Prozesskosten und vier Prozent Zinsen für drei Jahre rückwirkend. Die Erste Bank musste in unserem Verfahren bereits den vollen Betrag samt Zinsen rückerstatten, während im Vergleich der Arbeiterkammer lediglich eine Zahlung mit hohen Abschlägen vorgesehen ist.

Annehmen oder einklagen?

Nur bei Konsumkrediten, wo 90 Prozent in Aussicht gestellt werden, kann man die Annahme des Vergleichs grundsätzlich empfehlen, da es dort meist nur um geringere Beträge geht. Achtung aber bei Hypothekar- und Wohnkrediten: Hier sinkt die Quote auf bis zu 35 Prozent. In diesen Fällen empfehlen wir jedenfalls eine anwaltliche Prüfung des Kreditvertrags, erst recht bei vermittelten Krediten, wo der AK-Vergleich nur geringe Pauschalen vorsieht. Nach positiver Prüfung empfehlen wir, diese Fälle über unsere Kanzlei einzuklagen. Wir haben langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet, positive Urteile gegen die Erste Bank, die BAWAG, die UniCredit und weitere Banken erzielt und sind in diesem Bereich auch medial bekannt.

Geben Sie sich nicht mit einem billigen Vergleich zufrieden, bei dem Sie in manchen Fällen nur 35 Prozent Ihrer unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühr zurückbekommen oder gar nur mit Pauschalen abgespeist werden!

Übermitteln Sie uns jetzt Ihren Kreditvertrag, wir prüfen ihn völlig kostenlos!

Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel

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