• Facebook
  • Linkedin
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel - Rechtsanwalt in Wien
Fehlerhafte Zustellungen

Fehlerhafte Zustellungen

Immer wieder passiert es, dass gerichtliche Zustellungen übersehen werden oder gar nicht erst beim Empfänger ankommen. Plötzlich steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und möchte pfänden. Wie kommt es dazu und was lässt sich dagegen unternehmen?

 

Die meisten Inkassoklagen erfolgen per Mahnklage. Meistens erhält man vor Klagseinbringung ein Mahnschreiben, oft erfolgt auch die Klage ohne große Vorankündigung. Es wird dann vom Gericht ein bedingter Zahlungsbefehl erlassen. Dieser wird per RSb zugestellt. Achtung – die Klagszustellung erfolgt aus Spargründen nicht mehr per RSa (eigenhändig, "blauer Brief"), sondern kann als RSb-Brief auch an Ersatzempfänger zugestellt werden. Solche Ersatzempfänger sind gemäß § 16 Zustellgesetz etwa Mitarbeiter, Ehegatten oder auch Mitbewohner.  

Trifft der Zustelldienst niemanden an, wird im Falle eines RSb-Briefs ein Hinterlegungsschein ausgestellt („gelber Zettel“), auf welchem mitgeteilt wird, dass ein behördliches Schriftstück bei der Post hinterlegt wurde und zur Abholung bereit liegt. Auch eine Hinterlegung kann eine wirksame Zustellung darstellen, selbst wenn der gelbe Zettel verloren geht. Holt man das Schriftstück beabsichtigt nicht ab, so kann man keine mangelhafte Zustellung mehr geltend machen. Nur in Fällen, in denen dies unabsichtlich passiert, ist die Bekämpfung der mangelhaften Zustellung aussichtsreich.

Der Kläger kann mangels Zustellung ohne Kenntnis des Beklagten ein Exekutionsverfahren beantragen und der Gerichtsvollzieher steht früher oder später vor der Tür. Ist man Eigentümer einer Liegenschaft, kann es vorkommen, dass der Kläger im Rahmen der Exekution sogar die Zwangsversteigerung der Liegenschaft beantragt hat. Auch kann es vorkommen, dass die klagende Partei ein Pfandrecht im Grundbuch eintragen lässt. Dies alles ohne das Wissen des Beklagten, da diesem ja vorher nie tatsächlich zugestellt wurde. Die Exekutionshandlungen lassen sich zwar aufschieben, doch ohne die Zustellung zu bekämpfen, wird dies langfristig keine Aussicht auf Erfolg haben. 

Sollte man vom Gerichtsvollzieher zum ersten Mal von einer Klage erfahren, heißt es rasch handeln. Es empfiehlt sich, umgehend einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird zuerst die Rechtswirksamkeit des Zahlungsbefehls bekämpfen müssen. Hierzu kann vorgebracht werden, dass man sich im Zeitraum der Zustellung auf Urlaub befunden hat oder der gelbe Zettel verloren ging. Es ist dazu notwendig, Beweise vorzulegen (Flugtickets, Hotelbuchungen etc.) oder Zeugen zu benennen. Erst wenn die fehlerhafte Zustellung erfolgreich bekämpft werden konnte, wird die Exekution eingestellt und das ordentliche Verfahren über die Klage eröffnet.


Dr. Oliver Peschel

21.01.2020

Stichwörter

  • Zustellung
  • Zivilverfahrensrecht
  • Exekutionsverfahren

Startseite | Der Anwalt | Spezialgebiete  |  Honorar & Beratungspakete  | Publikationen  | Rechtsblog | Kontakt
AGB - Datenschutz  |  Impressum - Disclaimer

© Copyright Dr. Oliver Peschel

  • Startseite
  • Der Anwalt
  • Team
  • Spezialgebiete
  • Honorar & Beratungspakete
  • Publikationen
  • Rechtsblog
  • Kontakt