Häufiger Hauptgewinn bei Rubbellos „1 JAHR WEIHNACHTEN!“
„Auf diesem Rubbellos befinden sich 2 Spiele. Rubbeln Sie „Spiel 1“ und „Spiel 2“ auf. Finden Sie 3x den gleichen Geldbetrag pro Spiel, so haben Sie diesen Geldbetrag 1x gewonnen. Finden Sie 3x das Geldschein-Symbol „5.000,-“, gewinnen Sie EUR 5.000,- monatlich, 1 Jahr lang!“
„Pro Los können Sie bis zu 2x gewinnen. Viel Glück beim Rubbeln!“
Laut den Gewinnbedingungen müssen 3x pro Spiel Geldbeträge gefunden werden, jedoch der Hauptgewinn 3x insgesamt auf dem gesamten Rubbellos. Der Passus "pro Spiel" fehlt bei den Bedingungen zum Hauptgewinn. Verbraucher, die 3x das "Geldscheinsymbol" am Rubbellos gefunden haben, können sich auf das Verbraucherrecht berufen, denn die Bedingungen sind klar und eindeutig:
Aus dem klaren Wortlaut der Spielerklärung am Rubbellos ergibt, dass schon das dreimalige Aufrubbeln des Geldschein-Symbols auf dem Los insgesamt den Gewinn des Hauptpreises bedeutet.
Sollten Sie daher ein Rubbellos der Serie „1 JAHR WEIHNACHTEN!“ besitzen und auf diesem Rubbellos das Geldschein-Symbol „5.000,-“ drei mal freigerubbelt haben, können Sie sich gerne an uns wenden - wir unterstützen Sie bei der Einforderung des Hauptgewinns!Schicken Sie uns ein Foto Ihres Loses an office@peschel.at und wir prüfen Ihre rechtlichen Chancen.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel