Kreditgebühren vor Gericht: die Urteile und zwei Fälle aus der Praxis
Eine Bearbeitungsgebühr von zwei oder vier Prozent der Kreditsumme steht auf vielen Kreditverträgen so selbstverständlich wie der Zinssatz. Bei einem Kredit über 200.000 Euro sind das rasch mehrere tausend Euro, verrechnet allein dafür, dass die Bank den Kredit einrichtet. Dass solche Klauseln vor Gericht zunehmend fallen, wissen die wenigsten Kreditnehmer. Die Judikatur des Obersten Gerichtshofs ist dazu inzwischen deutlicher, als es die Vertragsformulare vermuten lassen.
Wenn unklar bleibt, wofür bezahlt wird
Angriffspunkt ist die Klauselkontrolle: Eine Vertragsklausel muss klar und verständlich sein und darf den Kreditnehmer nicht unangemessen benachteiligen. In der Entscheidung 2 Ob 238/23y kippte der OGH eine Klausel der WSK Bank. Neben der Bearbeitungsgebühr standen dort eigene Spesen für Erhebung, Überweisung und Porto im Vertrag, und es blieb unklar, welche Leistungen die Bearbeitungsgebühr überhaupt abdeckt und was daneben noch verrechnet werden durfte. Diese Intransparenz, verbunden mit der Gefahr, dieselbe Leistung doppelt zu bezahlen, hielt der Prüfung nicht stand. Eine Entscheidung zur Santander Consumer Bank ging in dieselbe Richtung.
Für Kreditnehmer ist dieser Punkt oft der greifbarste. Wer den alten Vertrag hervorholt, findet neben der Bearbeitungsgebühr nicht selten eine ganze Reihe kleiner Spesenposten, von der Erhebung der Bonität bis zur Überweisung des Kreditbetrags. Ob dabei jeder einzelne Posten unzulässig ist, hängt vom Wortlaut der jeweiligen Klausel ab.
Die Linie wird breiter
Im Februar 2025 ging der OGH einen Schritt weiter. In der Entscheidung 7 Ob 169/24i zur BAWAG beanstandete er Bearbeitungsgebühren, die als fixer Prozentsatz der Kreditsumme berechnet werden. Der Gedanke dahinter ist einleuchtend: Ein Kredit über 20.000 Euro macht der Bank kaum weniger Arbeit als einer über 200.000 Euro, die prozentuelle Gebühr ist aber das Zehnfache. Bei der UniCredit wiederum hielt eine Gebühr der Prüfung wegen ihrer Höhe nicht stand (2 Ob 52/25y).
Beide Verfahren waren Verbandsklagen der Verbraucherschützer gegen das jeweilige Institut. Ihre tragenden Gründe reichen trotzdem weiter, denn ähnlich gebaute Klauseln stehen auch in den Formularen anderer Banken, und als Höchstgericht gibt der OGH die Linie für die Untergerichte vor.
Getilgt heißt nicht verjährt
Ein verbreiteter Irrtum lautet: Wer den Kredit längst abbezahlt hat, komme ohnehin zu spät. Das Gegenteil trifft zu. Zu Unrecht verrechnete Gebühren lassen sich bis zu 30 Jahre rückwirkend zurückverlangen, auch aus Verträgen, die vor vielen Jahren beglichen wurden. Der alte Kreditordner im Regal ist also mehr wert, als viele annehmen.
Für die Prüfung genügen in aller Regel der Kreditvertrag und die ursprüngliche Abrechnung. Daraus ergibt sich, wie hoch die Bearbeitungsgebühr war, ob sie prozentuell berechnet wurde und welche Spesen die Bank zusätzlich verrechnet hat.
Drei Fälle aus der eigenen Praxis
Was diese Urteile für einen konkreten Kreditvertrag bedeuten, zeigt die Praxis der Kanzlei. In drei Verfahren, die Dr. Oliver Peschel für Mandanten geführt hat, kam Geld zurück: 10.260 Euro von der BAWAG (HG Wien 1 R 73/26w), 4.950 Euro von der UniCredit (HG Wien 50 R 51/26w) und weitere 4.200 Euro in einem dritten Verfahren (HG Wien 1 R 47/26x), jeweils auf ein Urteil gestützt. Anders als die Verbandsklagen der Verbraucherschützer waren das Einzel-Rückforderungen, die diese Judikatur für konkrete Verträge nutzbar gemacht haben.
Was im nächsten Fall herauskommt, hängt allein an der Klausel Ihres Vertrags. Es kommt darauf an, wie die Gebühr gebaut ist: ein fixer Prozentsatz der Kreditsumme, eine auffallend hohe Pauschale, dazu Spesen, die dieselbe Leistung ein zweites Mal abrechnen. Beantworten lässt sich das erst mit dem Vertrag auf dem Tisch.
Einzeln prüfen oder gebündelt vorgehen
Für Betroffene führen zwei Wege zum selben Ziel. Der eine ist die Einzelberatung: Wir legen Ihren Kreditvertrag an die aktuellen Urteile an und setzen die Rückforderung, wenn die Bank nicht zahlt, im Prozess durch. Wie die Prüfung abläuft, steht auf der Seite zu den Kreditgebühren, die gerichtliche Durchsetzung behandelt die Seite zur Prozessführung.
Der andere Weg ist das gebündelte Verfahren: Gleichartige Fälle lassen sich gemeinsam führen, statt dass jeder Kreditnehmer allein gegen seine Bank antritt. Das österreichweite Sammelverfahren zu Kreditgebühren läuft über die Plattform DeineRechte.at. Welcher Weg der passende ist, hängt vom einzelnen Vertrag und vom Streitwert ab.
Wie sehr sich die Rechtsprechung bewegt hat, war zuletzt auch Medienthema; die Fundstellen, vom trend-Gastbeitrag bis zum ORF, listet der Pressespiegel. Für Kreditnehmer bleibt eine nüchterne Erkenntnis: Eine Bearbeitungsgebühr im Vertrag ist kein Naturgesetz. Ob sie hält, entscheidet nicht das Formular der Bank, sondern die Prüfung der Klausel am Maßstab der Judikatur.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel