Rechtsblog

Marken­anmeldungen - Logo und Name schon geschützt?

Besprechungsraum der Kanzlei Peschel & Partner mit langem Holztisch und Fensterfront

Im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip - "first come, first serve". Eine bestehende Marke genießt daher grundsätzlich Vorrang. Darum ist es wichtig, seine Marke alsbald registrieren zu lassen. Wie aber lässt sich ein Logo, ein Slogan oder ein Name erfolgreich schützen?

Markenschutz gewinnt weltweit an Bedeutung. Besonders Start-Ups werden sich des Wertes einer starken Marke immer mehr bewusst. Da Ideen nicht schützbar sind, ist es oft die bekanntere Marke, die den Ausschlag zum Erfolg geben kann.

Um ein Unternehmenskennzeichen welcher Art auch immer schützen zu lassen, muss eine Marke registriert werden. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen Wortmarken (Wörter), Bildmarken (Logos) und Wortbildmarken (Kombination aus Logo und Wort).

Zuerst muss ein unterscheidungskräftiges Logo oder ein unterscheidungskräftiger Name gefunden werden. Dieser darf das Produkt nicht rein beschreiben und sollte kreativ sein. Je fantasievoller der Name oder das Logo, desto besser. Die Marke muss sich von bestehenden Marken deutlich abheben. Die Marke sollte daher vorab von einem Rechtsanwalt geprüft werden, um Probleme im Anmeldeverfahren zu vermeiden.

Im Zuge der Anmeldung muss die Marke für bestimmte Klassen nach der sogenannten "Nizza-Klassifikation" eingetragen werden. Das bedeutet, dass sich der Anmelder überlegen muss, für welche Waren- und Dienstleistungen er die Marke im Geschäftsleben verwenden möchte. Je mehr Klassen desto teurer wird die Anmeldung, je weniger Klassen desto geringer der Schutzumfang - die Klassifizierung muss daher gut durchdacht werden.

In Österreich ist das Österreichische Patentamt (ÖPA) für Markenanmeldungen zuständig. Die Markenanmeldung beim ÖPA beschränkt sich auf das österreichische Territorium. Für eine Markenanmeldung in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die jeweils aktuellen Amtsgebühren stehen auf unserer Seite Markenanmeldung, dort sind die Gebührenverzeichnisse beider Ämter verlinkt.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist zuständig für Markenanmeldungen auf dem Gebiet der gesamten EU. Die Unionsmarke ist bei erfolgreicher Registrierung in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten geschützt. Auch das Gebührenverzeichnis des EUIPO ist auf unserer Seite Markenanmeldung verlinkt, zusammen mit einem Überblick über Ämter, Ablauf und Fristen.

Neben der nationalen Markenregistrierung über das ÖPA oder DMPA und der Unionsmarkenregistrierung über das EUIPO gibt es die dritte Möglichkeit einer internationalen Markenregistrierung über das Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO, auch als „Madrider System“ genannt).

Durch eine internationale Markenregistrierung wird eine bestehende Marke bzw. deren Schutzwirkung auf andere Staaten ausgedehnt und international registriert. Derzeit kann der Schutz über das WIPO in mehr als 100 Vertragsstaaten beantragt werden.

Voraussetzung für eine internationale Markenregistrierung ist zunächst, dass die Marke im Ursprungsland, also auf nationaler Ebene oder über das EUIPO, bereits registriert ist (Basismarke) bzw. sich zumindest im Anmeldeverfahren befindet (Basisgesuch). Die Kosten für eine internationale Registrierung sind hoch und bemessen sich an der Anzahl der Länder, in denen Markenschutz begehrt wird.

Kommt es zu keinen Beanstandungen vom Patentamt oder von anderen Markeninhabern, wird die Marke registriert. Nach erfolgreicher Registrierung ist die Marke für zehn Jahre rückwirkend ab dem Anmeldedatum geschützt. Die Registrierung lässt sich nach Ablauf dieser zehn Jahre beliebig oft verlängern.

Aufgrund der Komplexität einer erfolgreichen Markenanmeldung empfiehlt es sich diese mit anwaltlicher Betreuung durchzuführen, um einen sicheren Schutz der Marke zu gewährleisten.

Wie wir Markenanmeldungen heute abwickeln und wie Sie eine Anfrage stellen, steht auf der Seite Markenanmeldung.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel

Alle Beiträge im Rechtsblog