Rückforderung von Spielverlusten aus Online-Casinos
In Österreich gibt es ein Glücksspielmonopol - die einzige staatliche Lizenz für Online-Glücksspiel haben die Casinos Austria mit der Plattform win2day. Alle anderen Anbieter dürfen nach geltender Rechtslage keine Online-Glücksspiele in Österreich anbieten. Was passiert, wenn man bei diesen Anbietern Geld verliert, lassen sich die Verluste zurückfordern?
Nicht nur über die Plattform win2day lässt sich von Österreich aus in Online Spielcasinos Geld verlieren. Hunderte Anbieter bieten in Österreich Glücksspiel über das Internet an und operieren meist vom Ausland aus: bwin, Interwetten, Mr. Green, bet365, MagicRed, Partypoker, Lvbet, OneCasino, Wildz, Casumo, Caxino, 888 Casino, Lottoland, Winfest, Karamba, LeoVegas, William Hill, Tonybet, Lapalingo, NetBet, Betway, Energycasino, Tipico Mr.bet oder Pokerstars, um nur einige davon zu nennen. Diese Online-Casinos argumentieren häufig, das österreichische Glücksspielmonopol sei "unionsrechtswidrig", da es gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU verstoßen würde. Deshalb dürften sie ihrer Meinung nach Online-Glücksspiel auch in Österreich anbieten. Ist das wirklich so oder lassen sich diese Casinos erfolgreich verklagen?
Der Europäische Gerichtshof hat bereits mehrfach Kriterien festgelegt, wonach ein Glücksspielmonopol rechtlich zulässig sein kann - auch in einer aktuellen Entscheidung aus 2021. Daraufhin haben in Österreich der Verwaltungsgerichtshof, der Verfassungsgerichtshof und auch der Oberste Gerichtshof in mehreren Urteilen ausgesprochen, dass das österreichische Glücksspielmonopol nicht gegen Unionsrecht verstößt und daher gültig ist. Der Oberste Gerichtshof dazu explizit in einer Entscheidung:Verluste bei sämtlichen Online Casinos sind somit rückforderbar. Mit einer Klage gegen das Online Casino können Spieler sämtliche Verluste der letzten 30 Jahre zurückfordern. Auch aktuelle Urteile bestätigen diese Rechtslage. Ausgenommen hiervon ist nur der Anbieter win2day und Verluste bei Sportwetten generell, da Sportwetten rechtlich gesehen keine Glücksspiele sind.
Die Dauer eines Verfahrens gegen ein Online-Casino ist stark einzelfallabhängig und kann auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Da es sich meist um Verfahren mit hohen Verlustbeträgen handelt, können die Prozesskosten teuer sein. Im Falle einer Selbstfinanzierung müssen Spieler und Spielerinnen die Prozesskosten vorfinanzieren. Abhilfe können Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierer bieten. Die Kanzlei kooperiert nur mit ausgewählten und seriösen Prozessfinanzierern und wir übernehmen für betroffene Spieler die dortige Antragstellung - wir übermitteln Ihnen alle notwendigen Vertragsdokumente. Es ist daher nicht erforderlich, dass Sie sich selbst um einen Prozessfinanzierer kümmern.
Wir haben vorab keine Beschränkung auf bestimmte Casinos oder bestimmte getätigte Zahlungsmethoden wie Sofortüberweisung, Paypal, Trustly, Klarna, Paysafecard oder Kreditkarte - solange alle Voraussetzungen für eine Rückforderung erfüllt sind, unterstützen wir Sie individuell und persönlich.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel und sein Team setzten sich für Sie gegen Online-Casinos ein. Wir beraten Sie gerne, um Verluste von Online-Casinos zurückzufordern. Die Kanzlei verfügt über große Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Glücksspielrechts - wir konnten bereits hunderten Menschen helfen und Millionen an Spielverlusten zurückholen. Dr. Oliver Peschel ist spezialisiert auf dem Gebiet des Glücksspielrechts und hat bereits mehrere Publikationen zu diesem Thema verfasst.
Die Kontaktdaten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel finden Sie hier. Schicken Sie uns am besten noch heute unverbindlich eine E-Mail und Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung!
Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel