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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel - Rechtsanwalt in Wien
Rückforderung von Spielverlusten aus Online-Casinos

Rückforderung von Spielverlusten aus Online-Casinos

In Österreich gibt es ein Glücksspielmonopol - die einzige staatliche Lizenz für Online-Glücksspiel haben die Casinos Austria mit der Plattform win2day. Alle anderen Anbieter dürfen nach geltender Rechtslage keine Online-Glücksspiele in Österreich anbieten. Was passiert, wenn man bei diesen Anbietern Geld verliert, lassen sich die Verluste zurückfordern?

 

Nicht nur über die Plattform win2day lässt sich von Österreich aus in Online Spielcasinos Geld verlieren. Hunderte Anbieter bieten in Österreich Glücksspiel über das Internet an und operieren meist vom Ausland aus: bwin, Interwetten, Mr. Green, bet365, MagicRed, Partypoker, Lvbet, OneCasino, Wildz, Casumo, Caxino, 888 Casino, Lottoland, Winfest, Karamba, LeoVegas, William Hill, Tonybet, Lapalingo, NetBet, Betway, Energycasino, Tipico oder Pokerstars, um nur einige davon zu nennen. Diese Online-Casinos argumentieren häufig, das österreichische Glücksspielmonopol sei "unionsrechtswidrig", da es gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU verstoßen würde. Deshalb dürften sie ihrer Meinung nach Online-Glücksspiel auch in Österreich anbieten. Ist das wirklich so oder lassen sich diese Casinos erfolgreich verklagen? 

Der Europäische Gerichtshof hat bereits mehrfach Kriterien festgelegt, wonach ein Glücksspielmonopol rechtlich zulässig sein kann - auch in einer aktuellen Entscheidung aus 2021. Daraufhin haben in Österreich der Verwaltungsgerichtshof, der Verfassungsgerichtshof und auch der Oberste Gerichtshof in mehreren Urteilen ausgesprochen, dass das österreichische Glücksspielmonopol nicht gegen Unionsrecht verstößt und daher gültig ist. Der Oberste Gerichtshof dazu explizit in einer Entscheidung:

Der OGH sieht keinen Anlass, von der Rechtsprechung des Senats abzugehen, dass nach gesamthafter Würdigung aller tatsächlichen Auswirkungen im Sinn der Rechtsprechung des EuGH das österreichische System der Glücksspielkonzessionen nicht gegen Unionsrecht verstößt.

Was bedeutet das nun für Personen, die in Österreich bei Online-Casinos Geld verloren haben? Kann man verlangen, dass Casinos Verluste zurückerstatten müssen? Können Spieler ihre Verluste einklagen?

Das Oberlandesgerichts Wien hat in einer richtungsweisenden Entscheidung aus 2017 einen Rückforderungsanspruch gegen ein Online Casino aus dem Ausland mit folgender Begründung bejaht und einer Rückerstattung stattgegeben:

Der Rückforderungsanspruch des Klägers resultiere im Hinblick auf die fehlende Konzession der Beklagten aus einem verbotenen Glücksspiel. Was auf der Grundlage eines unerlaubten und damit unwirksamen Glücksspielvertrags gezahlt worden sei, sei rückforderbar. Eine Rechtsgrundlage biete sowohl das Bereicherungs-, als auch das Schadenersatzrecht, zumal der Eingriff ins Glücksspielmonopol auch eine Schutzgesetzverletzung bewirke.

Verluste
bei sämtlichen Online Casinos sind somit rückforderbar. Mit einer Klage gegen das Online Casino können Spieler sämtliche Verluste der letzten 30 Jahre zurückfordern. Auch aktuelle Urteile bestätigen diese Rechtslage. Ausgenommen hiervon ist nur der Anbieter win2day und Verluste bei Sportwetten generell, da Sportwetten rechtlich gesehen keine Glücksspiele sind.

Holen Sie sich Ihre Spielverluste mithilfe eines Anwalts zurück - schreiben Sie uns unverbindlich: office@peschel.at

Voraussetzung ist, dass es sich um einen Spieler oder eine Spielerin aus Österreich handelt und diese Verluste auch vor Gericht nachweisbar sind. Auszahlungen müssen abgezogen werden - es muss ein Gesamtverlust vorliegen. Dazu sollten Zahlungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Kontoauszüge oder sonstige Beweise gesichert werden. Viele Casinos stellen auf Anfrage auch eine komplette Aufstellung der Einzahlungen und Auszahlungen zur Verfügung. Fragen Sie bei Ihrem Casino per E-Mail oder über den Live-Chat nach und lassen Sie sich diese Liste zusenden - Sie haben ein Recht auf Ihre Daten aufgrund der DSGVO.

Die Dauer eines Verfahrens gegen ein Online-Casino ist stark einzelfallabhängig und kann auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Da es sich meist um Verfahren mit hohen Verlustbeträgen handelt, können die Prozesskosten teuer sein. Im Falle einer Selbstfinanzierung müssen Spieler und Spielerinnen die Prozesskosten vorfinanzieren. Abhilfe können Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierer bieten. Die Kanzlei kooperiert nur mit ausgewählten und seriösen Prozessfinanzierern und wir übernehmen für betroffene Spieler die dortige Antragstellung. Es ist daher nicht erforderlich, dass Sie sich selbst um einen Prozessfinanzierer kümmern.

Wir haben vorab keine Beschränkung auf bestimmte Casinos oder bestimmte getätigte Zahlungsmethoden wie Sofortüberweisung, Paypal, Trustly, Klarna, Paysafecard oder Kreditkarte - solange alle Voraussetzungen für eine Rückforderung erfüllt sind, unterstützen wir Sie individuell und persönlich.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel und sein Team setzten sich für Sie gegen Online-Casinos ein. Wir beraten Sie gerne, um Verluste von Online-Casinos zurückzufordern. Die Kanzlei verfügt über große Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Glücksspielrechts. Dr. Oliver Peschel ist spezialisiert auf dem Gebiet des Glücksspielrechts und hat bereits mehrere Publikationen zu diesem Thema verfasst.

Die Kontaktdaten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel finden Sie hier. Schicken Sie uns am besten unverbindlich eine E-Mail und Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung.

Weitere Informationen und Details zu den Möglichkeiten einer Rückforderung von Spielverlusten finden Sie auch auf unserer Website www.casinoklage.at. 


Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel



28.10.2022

Stichwörter

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