Rückforderung von Spielverlusten aus Online-Casinos
In Österreich gibt es ein Glücksspielmonopol - die einzige staatliche Lizenz für Online-Glücksspiel haben die Casinos Austria mit der Plattform win2day. Alle anderen Anbieter dürfen nach geltender Rechtslage keine Online-Glücksspiele in Österreich anbieten. Was passiert, wenn man bei diesen Anbietern Geld verliert, lassen sich die Verluste zurückfordern?
Nicht nur über die Plattform win2day lässt sich von Österreich aus in Online Spielcasinos Geld verlieren. Hunderte Anbieter bieten in Österreich Glücksspiel über das Internet an und operieren meist vom Ausland aus: bwin, Interwetten, Mr. Green, bet365, bet-at-home, Partypoker, DrückGlück, Wildz, Casumo, 888 Casino, Lottoland, Winfest, LeoVegas, William Hill, Wunderino, Lapalingo, NetBet, Betway, NetBet, Tipico oder Pokerstars, um nur einige davon zu nennen. Diese Online-Casinos argumentieren häufig, das österreichische Glücksspielmonopol sei "unionsrechtswidrig", da es gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU verstoßen würde. Deshalb dürften sie ihrer Meinung nach Online-Glücksspiel auch in Österreich anbieten. Ist das wirklich so oder lassen sich diese Casinos erfolgreich verklagen?
Der Europäische Gerichtshof hat bereits mehrfach Kriterien festgelegt, wonach ein Glücksspielmonopol rechtlich zulässig sein kann. Daraufhin haben in Österreich der Verwaltungsgerichtshof, der Verfassungsgerichtshof und auch der Oberste Gerichtshof in mehreren Urteilen ausgesprochen, dass das österreichische Glücksspielmonopol nicht gegen Unionsrecht verstößt und daher gültig ist. Der Oberste Gerichtshof dazu explizit in einer Entscheidung:Verluste bei sämtlichen Online Casinos sind somit rückforderbar. Mit einer Klage gegen das Online Casino können Spieler sämtliche Verluste der letzten 30 Jahre zurückfordern. Ausgenommen hiervon ist der Anbieter win2day und Verluste bei Sportwetten generell, da Sportwetten rechtlich gesehen keine "Glücksspiele" sind.
Da es sich meist um Verfahren mit großen Schadenersatzbeträgen handelt, können die Prozesskosten hoch sein. Im Falle einer Selbstfinanzierung müssen Spieler und Spielerinnen die Prozesskosten vorfinanzieren. Abhilfe können Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierer bieten. Die Kanzlei kooperiert mit einem erfahrenen Prozessfinanzierer und übernimmt für betroffene Spieler die dortige Antragstellung. Wir haben keine Beschränkung auf bestimmte Casinos oder bestimmte getätigte Zahlungsmethoden wie Sofortüberweisung, Paypal oder Kreditkarte - solange alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützen wir Sie individuell und persönlich.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel setzt sich für Sie ein und berät Sie gerne, um Verluste von Online-Casinos zurückzufordern. Die Kanzlei verfügt über große Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Glücksspielrechts. Die Kontaktdaten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel finden Sie hier. Schicken Sie uns am besten unverbindlich eine E-Mail und Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel