- Wie lange habe ich Gewährleistung?
- Bei beweglichen Sachen, etwa einem Auto oder einer Maschine, gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Bei unbeweglichen Sachen, wie etwa Immobilien, gilt eine Frist von drei Jahren. Beide laufen ab der Übergabe, und in dieser Zeit muss der Mangel hervorkommen. Danach verjährt der Anspruch binnen drei Monaten; wer zu lange wartet, verliert ihn ersatzlos.
- Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
- Die Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht und greift automatisch gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie dagegen gibt der Anbieter freiwillig; er legt Umfang und Dauer selbst fest. Fehlt eine Garantiezusage, gibt es auch keinen Garantieanspruch. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon in jedem Fall unberührt.
- Kann ich beim Gebrauchtwagen vom Händler Gewährleistung verlangen?
- Ja. Gegenüber Verbrauchern ist die Gewährleistung zwingend; ein Kfz-Händler kann sie nicht wegvereinbaren. Zulässig ist bei einem Gebrauchtfahrzeug nur, die Zweijahresfrist auf ein Jahr zu senken, und das bloß mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Ein pauschaler Ausschluss im Vertragsformular bindet Sie nicht.
- Gilt Gewährleistung auch beim Privatkauf?
- Grundsätzlich ja, doch anders als beim Händler dürfen Privatleute die Gewährleistung im Vertrag abbedingen. Diese Grenze gilt: Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, nützt ihm der Ausschluss nichts, und auch zugesicherte Eigenschaften bleiben geschuldet. Fehlt eine Ausschlussklausel, haftet der private Verkäufer ganz normal.
- Muss ich zuerst eine Reparatur akzeptieren oder kann ich gleich den Preis mindern?
- In der Regel zuerst die Reparatur oder den Austausch. Preisminderung oder Vertragsauflösung stehen Ihnen erst offen, wenn die Verbesserung fehlschlägt, unmöglich oder unzumutbar ist oder der Verkäufer sie verschleppt. Ist der Mangel geringfügig, können Sie den Vertrag nicht auflösen, sondern nur den Preis mindern.
- Was ist Produkthaftung und wann greift sie?
- Sie greift, wenn ein fehlerhaftes Produkt Sie verletzt oder anderes Eigentum beschädigt, geregelt im Produkthaftungsgesetz. Anders als die Gewährleistung zielt sie nicht auf den Fehler am Produkt, sondern auf dessen Folgen, gilt verschuldensunabhängig und trifft Hersteller oder Importeur. Bei Sachschäden bleibt ein Selbstbehalt offen.
- Wer muss beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf da war?
- Kommt ein Mangel bald nach dem Kauf hervor, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe angelegt war. Beim Kauf einer Ware als Verbraucher gilt diese Vermutung ein Jahr, sonst sechs Monate. Solange muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache mangelfrei übergeben wurde.
- Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
- Vor allem, wenn es um höhere Beträge geht, empfehlen wir jedenfalls, unsere Anwaltskanzlei zu kontaktieren. Wir ordnen die Beweislage und gehen die Obsiegenschancen mit Ihnen durch. Wir führen Ihr Verfahren professionell und kontaktieren auch Ihre Rechtsschutzversicherung, sollte eine bestehen.