Rechtsgebiet, Zivilrecht

Gewähr­leistung in Österreich

Gewährleistung ist das gesetzliche Einstehen des Verkäufers dafür, dass eine Sache bei der Übergabe die vereinbarte oder gewöhnlich erwartbare Beschaffenheit hat. Zeigt sich ein Mangel, der schon bei der Übergabe angelegt war, haftet der Verkäufer verschuldensunabhängig, also auch dann, wenn er den Fehler nicht kannte. Für Verbraucherkäufe beweglicher Waren gilt seit 1. Jänner 2022 das Verbrauchergewährleistungsgesetz, sonst das ABGB. Zuerst schuldet der Verkäufer Verbesserung oder Austausch; erst wenn das scheitert, kommen Preisminderung oder die Rückabwicklung des Vertrags in Betracht. Die Frist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei unbeweglichen drei Jahre ab Übergabe.

Wie lange Sie Zeit haben

Vier Fristen, ein Zeitstrahl

  1. Tag 0

    Übergabe

    Nicht der Vertragsabschluss zählt, sondern der Tag, an dem Sie die Sache bekommen. Ab da laufen alle Fristen.

  2. 6 Monate / 1 Jahr

    Vermutungsfrist

    Kommt der Mangel in dieser Zeit hervor, muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache bei der Übergabe in Ordnung war. Beim Warenkauf als Verbraucher gilt ein Jahr, sonst ein halbes.

  3. 2 Jahre / 3 Jahre

    Gewährleistungsfrist

    So lange muss ein Mangel überhaupt hervorkommen: zwei Jahre bei beweglichen Sachen, drei bei unbeweglichen. Bei gebrauchten Waren darf der Handel sie auf mindestens ein Jahr verkürzen.

  4. + 3 Monate

    Verjährung

    Nach dem Ende der Gewährleistungsfrist bleiben drei Monate, um den Anspruch bei Gericht durchzusetzen. Wer sie verstreichen lässt, steht mit leeren Händen da.

Im ersten Jahr beweist der Verkäufer, dass die Ware in Ordnung war. Nicht Sie das Gegenteil.

Beweislastumkehr beim Warenkauf durch Verbraucher (§ 11 VGG). Beim Kauf unter Privaten oder zwischen Unternehmen dauert die Vermutung ein halbes Jahr (§ 924 ABGB).

Was Sie verlangen können

Erst Reparatur, dann Preisminderung

Zuerst

Verbesserung oder Austausch

Sie wählen, ob der Verkäufer den Mangel behebt oder eine mangelfreie Sache liefert. Er darf nur einwenden, dass Ihre Wahl unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet, und muss auf den anderen Weg ausweichen.

Erst wenn das scheitert

Preisminderung oder Auflösung

Bleibt die Verbesserung aus, ist sie dem Verkäufer nicht zumutbar oder verweigert er sie, mindern Sie den Preis oder lösen den Vertrag auf. Bei einem nur geringfügigen Mangel bleibt es bei der Preisminderung.

Nicht dasselbe

Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung

Drei Rechtsinstitute, die im Alltag ständig verwechselt werden. Sie stammen aus verschiedenen Gesetzen, richten sich gegen verschiedene Personen und decken Verschiedenes ab.

Gewährleistung

Grundlage
Gesetz (ABGB, VGG), gilt automatisch
Gegner
der Verkäufer oder Werkunternehmer
Wofür
Mängel, die die Sache bei der Übergabe hatte
Verschulden
nein, verschuldensunabhängig
Folge
Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Auflösung

Garantie

Freiwillig. Eine Garantie sagt ein Hersteller oder Händler zusätzlich zu, geben muss sie niemand. Was sie abdeckt und wie lange, bestimmt der Garantiegeber selbst. Sie tritt neben die Gewährleistung und beschneidet Ihre gesetzlichen Rechte nicht.

Produkthaftung

Nicht der Mangel selbst, sondern der Schaden, den ein fehlerhaftes Produkt an Ihrer Gesundheit oder an anderen Sachen anrichtet. Sie gilt verschuldensunabhängig und richtet sich gegen Hersteller oder Importeur, nicht gegen den Verkäufer. Für reine Sachschäden greift sie erst oberhalb eines Selbstbehalts.

Der häufigste Streitfall

Gebrauchtwagen: von wem Sie kaufen, entscheidet

Vom Händler

Kauft ein Verbraucher beim Kfz-Händler, gilt das Verbrauchergewährleistungsgesetz. Der Händler kann die Gewährleistung nicht wegbedingen. Für ein gebrauchtes Auto darf er die Frist auf mindestens ein Jahr verkürzen, aber nur, wenn Sie das ausdrücklich vereinbaren, nicht versteckt im Kleingedruckten.

Von privat

Unter Privatpersonen ist ein Ausschluss zulässig, meist mit der Klausel gekauft wie besichtigt. Er wirkt aber nicht gegen einen arglistig verschwiegenen Mangel: Wer einen ihm bekannten schweren Vorschaden verschweigt, kann sich hinterher nicht auf den Ausschluss berufen. Auch was gewöhnlich vorausgesetzt wird, etwa, dass das Auto überhaupt fahren kann, kann von einem Gewährleistungsausschluss nicht umfasst sein.

Anwaltliche Hilfe

Wann sich ein Anwalt lohnt

Sobald der Verkäufer den Mangel bestreitet, eine Frist zu kippen droht oder viel Geld im Spiel ist. Dann zählt, dass jemand die Beweise sichert, die kurze Verjährungsfrist im Blick behält und prüft, welcher Behelf für Sie der richtige ist. Lenkt die Gegenseite nicht ein, setzen wir den Anspruch in der Prozessführung durch. Richtet der Mangel einen weiteren Schaden an, etwa an anderem Eigentum, kommt neben der Gewährleistung der Schadenersatz für den Mangelfolgeschaden dazu.

Was das kostet, richtet sich nach Aufwand und Streitwert; die Modelle stehen auf der Honorar-Seite. Die erste anwaltliche Auskunft verrechnen wir als Pauschale.

Fall schildern

Häufige Fragen

Gewährleistung in acht Antworten

Wie lange habe ich Gewährleistung?
Bei beweglichen Sachen, etwa einem Auto oder einer Maschine, gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Bei unbeweglichen Sachen, wie etwa Immobilien, gilt eine Frist von drei Jahren. Beide laufen ab der Übergabe, und in dieser Zeit muss der Mangel hervorkommen. Danach verjährt der Anspruch binnen drei Monaten; wer zu lange wartet, verliert ihn ersatzlos.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht und greift automatisch gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie dagegen gibt der Anbieter freiwillig; er legt Umfang und Dauer selbst fest. Fehlt eine Garantiezusage, gibt es auch keinen Garantieanspruch. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon in jedem Fall unberührt.
Kann ich beim Gebrauchtwagen vom Händler Gewährleistung verlangen?
Ja. Gegenüber Verbrauchern ist die Gewährleistung zwingend; ein Kfz-Händler kann sie nicht wegvereinbaren. Zulässig ist bei einem Gebrauchtfahrzeug nur, die Zweijahresfrist auf ein Jahr zu senken, und das bloß mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Ein pauschaler Ausschluss im Vertragsformular bindet Sie nicht.
Gilt Gewährleistung auch beim Privatkauf?
Grundsätzlich ja, doch anders als beim Händler dürfen Privatleute die Gewährleistung im Vertrag abbedingen. Diese Grenze gilt: Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, nützt ihm der Ausschluss nichts, und auch zugesicherte Eigenschaften bleiben geschuldet. Fehlt eine Ausschlussklausel, haftet der private Verkäufer ganz normal.
Muss ich zuerst eine Reparatur akzeptieren oder kann ich gleich den Preis mindern?
In der Regel zuerst die Reparatur oder den Austausch. Preisminderung oder Vertragsauflösung stehen Ihnen erst offen, wenn die Verbesserung fehlschlägt, unmöglich oder unzumutbar ist oder der Verkäufer sie verschleppt. Ist der Mangel geringfügig, können Sie den Vertrag nicht auflösen, sondern nur den Preis mindern.
Was ist Produkthaftung und wann greift sie?
Sie greift, wenn ein fehlerhaftes Produkt Sie verletzt oder anderes Eigentum beschädigt, geregelt im Produkthaftungsgesetz. Anders als die Gewährleistung zielt sie nicht auf den Fehler am Produkt, sondern auf dessen Folgen, gilt verschuldensunabhängig und trifft Hersteller oder Importeur. Bei Sachschäden bleibt ein Selbstbehalt offen.
Wer muss beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf da war?
Kommt ein Mangel bald nach dem Kauf hervor, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe angelegt war. Beim Kauf einer Ware als Verbraucher gilt diese Vermutung ein Jahr, sonst sechs Monate. Solange muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache mangelfrei übergeben wurde.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Vor allem, wenn es um höhere Beträge geht, empfehlen wir jedenfalls, unsere Anwaltskanzlei zu kontaktieren. Wir ordnen die Beweislage und gehen die Obsiegenschancen mit Ihnen durch. Wir führen Ihr Verfahren professionell und kontaktieren auch Ihre Rechtsschutzversicherung, sollte eine bestehen.
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