Rechtsgebiet, Schwerpunkt der Kanzlei

Anwalt für Glücksspiel­recht

Online-Glücksspiel ohne österreichische Konzession ist verboten: Die Spielverträge sind nichtig, die Verluste rückforderbar. Auf dieser Grundlage führen wir seit 2019 Verfahren gegen Casino- und Wettanbieter, von der Klage bis zur Vollstreckung im Ausland.

Die Rechtslage in Österreich

Das Glücksspielgesetz behält Online-Casinospiele dem Bund vor; nur ein einziger Anbieter verfügt über eine Konzession. Wer ohne sie Casinospiele oder Online-Poker anbietet, handelt verboten. Die Spielverträge sind nichtig, gezahlte Einsätze können bereicherungsrechtlich zurückgefordert werden. Der OGH hat das mehrfach bestätigt, zuletzt in 6 Ob 31/24p; für Online-Poker bereits 2022 im Verfahren gegen PokerStars. Nach der Rechtsprechung lassen sich solche Verluste bis zu 30 Jahre rückwirkend einklagen.

Wofür Mandanten die Kanzlei holen

Vier Lagen, ein Rechtsgebiet

Glücksspielreform 2026

Der Entwurf des Glücksspielreformgesetzes 2026 knüpft neue Konzessionen daran, dass Bewerber rechtskräftige Spielerurteile erfüllen. Für Mandanten mit offenen Titeln steigt damit der Druck auf die Anbieter, zu zahlen. Dr. Oliver Peschel hat die Reform unter anderem in Die Presse, Krone und trend eingeordnet; die Fundstellen stehen im Pressespiegel.

Häufige Fragen

Glücksspielrecht in sechs Antworten

Ist Online-Glücksspiel in Österreich legal?
Nur mit österreichischer Konzession. Das Glücksspielgesetz behält Online-Casinospiele dem konzessionierten Anbieter vor; alle anderen Angebote sind verboten, auch mit Lizenz aus Malta oder Curacao. Verträge mit solchen Anbietern sind nichtig, und genau das ist die Grundlage für Rückforderungen.
Kann ich Verluste aus einem Online-Casino zurückfordern?
Ja, bei Anbietern ohne österreichische Konzession. Der OGH hat die Rückforderbarkeit mehrfach bestätigt, zuletzt in 6 Ob 31/24p, und zwar selbst dann, wenn der Spieler von der Illegalität des Angebots wusste. Die Abwicklung läuft über casinoklage.at, unsere eigene Plattform.
Gilt das auch für Online-Poker?
Ja. Im Verfahren gegen PokerStars bestätigte der OGH 2022, dass Verluste aus Online-Poker rückforderbar sind; unserem Mandanten wurden über 1,6 Millionen Euro zugesprochen. Voraussetzung bleibt, dass der Anbieter keine österreichische Konzession hat.
Wie weit zurück kann ich fordern?
Nach der Rechtsprechung lassen sich Spielverluste bei illegalen Anbietern bis zu 30 Jahre rückwirkend einklagen; Sportwetten sind davon ausgenommen. Entscheidend ist, dass sich die Zahlungen an den Anbieter belegen lassen.
Was ist mit Sportwetten?
Sportwetten fallen nicht unter das Glücksspielmonopol des Bundes, sondern unter Landesrecht. Ob gegen einen Wettanbieter Ansprüche bestehen, hängt deshalb vom Einzelfall ab; wir prüfen das anhand Ihrer Unterlagen.
Zahlen die Anbieter nach einem Urteil?
Nicht immer freiwillig; gerade Betreiber mit Sitz in Malta widersetzen sich der Vollstreckung. Wir betreiben Vollstreckungen auch im Ausland. Der EuGH hat die Position österreichischer Kläger im Jänner 2026 gestärkt, und die Glücksspielreform 2026 soll Konzessionen an die Erfüllung von Spielerurteilen knüpfen.
Dr. Oliver Peschel in den Räumen der Kanzlei
Dr. Oliver Peschel führt Glücksspielverfahren seit 2019, von der Klage bis zur Vollstreckung im Ausland.

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