Honorar-Vereinbarungen


  1. Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Wir übernehmen gerne kostenlos für Sie die Meldung an Ihre Rechtsschutzversicherung. Im Falle einer Deckung werden unsere Honorare direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet. Es entsteht Ihnen in diesem Fall kein Kostenrisiko.
  2. Die Abrechnung nach Stundensätzen ermöglicht eine aufwandsabhängige und transparente Honorierung. Gerne können wir den Aufwand vorab schätzen, damit Sie die Kosten von Anfang an im Blick haben.
  3. Im Fall eines Prozesses werden die Kosten in der Regel nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) verrechnet. Dieser gesetzliche Tarif legt die Höhe der Kosten für jeden Verfahrensschritt in einem Zivilprozess fest. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, können wir mit Ihnen die Honorierung nach dem RATG in Verbindung mit den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags vereinbaren. Wir übermitteln Ihnen gerne eine Kostenschätzung über den zu erwartenden Aufwand im Prozess.
  4. Ein Pauschalhonorar bietet sich an, wenn die Leistung im Voraus abschätzbar ist. Pauschalhonorare bieten wir etwa bei Markenanmeldungen oder Verträgen an.
  5. In manchen Prozessen gibt es die Möglichkeit, Verfahren über Prozessfinanzierer zu finanzieren. Sie tragen in diesem Fall kein Kostenrisiko und müssen nur im Erfolgsfall einen Prozentsatz vom Erfolg abgeben. Wir kooperieren mit vertrauenswürdigen und erfahrenen Prozessfinanzierern und stellen gerne den Kontakt her.

Tipp für Rechtsschutzversicherte: Wussten Sie, dass Sie Ihren Anwalt zur Vertretung vor Gericht frei wählen können?
Gemäß 
§158k VersVG gilt:

"Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person frei zu wählen."

 

Beratungspakete


Durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann ein oft kostspieliger Rechtsstreit vermieden werden. Eine erste anwaltliche Auskunft bieten wir Ihnen um pauschal EUR 180.- (inkl. 20% USt) an. Die Beratung erfolgt in der Regel persönlich in der Kanzlei. Es ist auch möglich, eine telefonische Rechtsberatung oder eine Beratung über Videodienste (Teams, Zoom) zu wählen. Im Paket ist eine Beratungsdauer von einer halben Stunde inkludiert.

 

Sie führen ein Unternehmen und haben regelmäßig Fragen zu rechtlichen Themen? Sie haben keine eigene Rechtsabteilung und wünschen eine laufende juristische Betreuung?

Gerne bieten wir Ihnen zu einer monatlichen Pauschale eine "ausgelagerte Rechtsabteilung" an. Sie können sich jederzeit mit Ihren Fragen an uns wenden und wir beraten Sie in rechtlicher Hinsicht. Dafür verrechnen wir eine individuelle monatliche Beratungspauschale, mit der Sie Ihre Kosten stets im Blick haben.

Schicken Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage mit Ihrem Anliegen über unser Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen.