Kosten und Erstberatung

Honorar

Bevor wir für Sie tätig werden, steht fest, wie abgerechnet wird. Was ein Anwalt kostet, hängt vom Fall ab: von seinem Umfang, vom Streitwert, vom Weg durch die Instanzen. Vier Modelle bilden das ab, vom Stundensatz bis zur Prozessfinanzierung, dazu die Erstberatung zum Pauschalpreis.

Beratungspaket

Erste anwaltliche Auskunft

180 Euro pauschal, inkl. 20% USt

Eine halbe Stunde. In der Kanzlei, telefonisch oder per Video (Teams, Zoom).

Ein frühes Gespräch klärt oft, ob sich ein Streit überhaupt lohnt, und erspart die Kosten eines Verfahrens, das sich vermeiden lässt. Sie schildern Ihr Anliegen, wir sagen Ihnen, wo Sie stehen und was der nächste Schritt bedeutet.

Termin vereinbaren
Mag. Vivienne Weber und Mag. Kübra Cavdar vor der hellen Tür im Kanzleiflur
Auskunft zu Terminen und Unterlagen geben auch die Rechtsanwaltsanwärterinnen der Kanzlei.

Abrechnung

Vier Wege zum Honorar

Welches Modell zu Ihrem Anliegen passt, klären wir im ersten Gespräch, nicht mit der Schlussrechnung.

Stundensatz

Nach Aufwand

Sie zahlen für die Zeit, die Ihr Fall tatsächlich braucht. Jede Position wird nachvollziehbar abgerechnet, und den voraussichtlichen Aufwand schätzen wir vor Beginn, damit Sie die Kosten von Anfang an einordnen können.

Tarif im Prozess

RATG

Kommt es zum Zivilprozess, gilt in der Regel das Rechtsanwaltstarifgesetz. Der gesetzliche Tarif ordnet jedem Schritt im Verfahren, von der Klage bis zur Verhandlung, einen festen Kostensatz zu. Der Kostensatz richtet sich nach der Höhe des Streitwerts und nach dem Aufwand im Prozess, auf Wunsch vereinbaren wir mit Ihnen eine Verrechnung nach dem Tarif. Was der Prozess voraussichtlich kostet, können wir vorab schätzen.

Pauschalhonorar

Fixer Betrag

Lässt sich der Aufwand schon vorher überblicken, vereinbaren wir einen festen Betrag. Sie wissen dann von Beginn an genau, was die Leistung kostet, etwa bei einer Markenanmeldung oder der Errichtung eines Vertrags.

Prozessfinanzierung

Nur im Erfolgsfall

Bei manchen Verfahren springt ein externer Finanzierer ein. Er trägt die Kosten des Prozesses; gewinnen Sie, behält er einen vereinbarten Anteil am Ertrag, verlieren Sie, tragen Sie nichts. Die Kanzlei kooperiert mit erfahrenen und seriösen Prozessfinanzierern und vermittelt Ihnen den Kontakt; Sie müssen sich nicht um einen eigenen Prozessfinanzierer kümmern.

Rechtsschutz

Wenn die Versicherung den Streit deckt

Sind Sie rechtsschutzversichert, melden wir Ihren Fall bei der Versicherung an. Das kostet Sie nichts. Übernimmt sie den Streit, rechnen wir direkt mit ihr ab, und ein Kostenrisiko bleibt für Sie nicht.

Eines darf die Versicherung Ihnen dabei nicht vorschreiben: welchen Anwalt Sie nehmen. Das Gesetz sagt es wörtlich.

Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person frei zu wählen.

§ 158k VersVG Versicherungsvertragsgesetz, freie Anwaltswahl

Unternehmen

Laufende Betreuung ohne eigene Rechts­abteilung

Ihr Unternehmen hat laufend Rechtsfragen, aber keine eigene Rechtsabteilung? Wir übernehmen die Betreuung dauerhaft, vom Vertrag bis zum Streitfall; das passende Abrechnungsmodell vereinbaren wir gemeinsam. Schildern Sie Ihr Anliegen unverbindlich, wir melden uns!

Anliegen über das Kontaktformular schildern

Kosten klären

Noch offen, was Ihr Fall kostet?

Was ein Verfahren am Ende kostet, hängt von seinem Verlauf ab; eine unverbindliche Schätzung geben wir Ihnen, sobald wir Ihre Unterlagen gesehen haben. Weitere Antworten, von der Rechtsschutzdeckung bis zur Prozessfinanzierung, finden Sie in den häufigen Fragen.

Lieber direkt? +43 1 3919600 oder office@peschel.at.