Markenrecht

Marken­anmeldung

Firmenbuch eingetragen, Domain gesichert: geschützt ist der Name damit nicht. Zur Marke wird er erst mit der Eintragung im Register, und dort zählt der Rang: Wer zuerst anmeldet, geht vor. Wir prüfen Ihr Zeichen, erstellen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und melden die Marke beim Österreichischen Patentamt, beim DPMA oder beim EUIPO an. Die Antwort auf Ihre Anfrage kommt vom Rechtsanwalt.

Drei Register

Wo Ihre Marke geschützt wird

Markenschutz ist territorial: Er reicht genau so weit wie das Register, in dem die Marke steht. Welche Reichweite sinnvoll ist, hängt an Ihren Märkten, nicht an der Größe des Amts.

ÖsterreichDeutschlandEuropäische Union
Amt Österreichisches Patentamt, WienDeutsches Patent- und Markenamt, MünchenEUIPO, Amt der EU für geistiges Eigentum, Alicante
Rechtsgrundlage Markenschutzgesetz (MSchG)Markengesetz (MarkenG)Unionsmarkenverordnung (UMV)
Schutzgebiet ÖsterreichDeutschlandalle EU-Mitgliedstaaten, einheitlich
Klassen in der Grundgebühr bis zu dreibis zu dreieine
Widerspruchsfrist drei Monate ab Veröffentlichung der Registrierungdrei Monate ab Veröffentlichung der Eintragungdrei Monate ab Veröffentlichung der Anmeldung, noch vor der Eintragung
Schutzdauer zehn Jahre ab Anmeldetag, verlängerbarzehn Jahre ab Anmeldetag, verlängerbarzehn Jahre ab Anmeldetag, verlängerbar

Jede Klasse über der Grundgebühr kostet in allen drei Registern zusätzlich; die aktuellen Sätze veröffentlichen das Österreichische Patentamt, das DPMA und das EUIPO. Was Ihre Anmeldung konkret kostet, rechnen wir in der Ersteinschätzung vor.

Leistungen

Was wir übernehmen

Schutzfähigkeit prüfen
Vor der Anmeldung steht die Frage, ob das Zeichen überhaupt eintragbar ist: Unterscheidet es Ihre Waren von denen anderer, oder beschreibt es sie bloß? Die Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse erspart Anmeldungen, die das Amt zurückweist.
Identität und Ähnlichkeit recherchieren
Ältere, ähnliche Marken hält Ihnen kein Amt vom Leib: dieses Risiko bleibt Ihres. Genau daran scheitern Marken später, oft erst dann, wenn Briefpapier, Beschilderung und Domain längst am Namen hängen. Die Recherche in den relevanten Registern gehört deshalb vor jede Anmeldung.
Waren- und Dienstleistungs­verzeichnis erstellen
Das Verzeichnis legt fest, wofür die Marke gilt, und es lässt sich nachträglich nicht erweitern. Wir formulieren es so, dass es Ihr Geschäft heute und in absehbarer Zukunft trägt, ohne unnötige Klassen zu bezahlen.
Anmeldung und Verfahren führen
Einreichung beim gewählten Amt, Antwort auf Beanstandungen, Vertretung im Widerspruchsfall: wir führen das Verfahren bis zur Registrierung, samt Urkunde für Ihre Unterlagen.
Marke erhalten und verteidigen
Mit der Eintragung ist es nicht getan: rechtzeitige Verlängerung der Schutzdauer, Widerspruch und Abwehr. Wir betreuen alle zivilrechtlichen Verfahren vor den Gerichten und auch die Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor den Patentämtern. Auch diese Leistungen fragen Sie über dasselbe Formular an.

Der eine Satz

„Der Erwerb des Markenrechtes erfordert die Eintragung der Marke in das Markenregister.“

§ 2 Abs. 1 Markenschutzgesetz

Alles auf dieser Seite folgt aus diesem Satz: Wer sich auf seine Marke verlassen will, bringt sie ins Register. Der Weg dorthin beginnt mit der Anfrage.

Ablauf

Von der Anfrage zur Registernummer

  1. Anfrage

    Sie beschreiben Marke, Schutzgebiet sowie Waren und Dienstleistungen über das Formular auf dieser Seite, in wenigen Minuten und ohne Zahlung.

  2. Ersteinschätzung

    Ein Rechtsanwalt sichtet Ihre Angaben und antwortet mit Einschätzung, empfohlenem Vorgehen und den zu erwartenden Kosten aus Amtsgebühr und Honorar.

  3. Prüfung und Verzeichnis

    Nach Ihrer Freigabe folgen Schutzfähigkeitsprüfung, Recherche und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für die passenden Nizza-Klassen.

  4. Anmeldung

    Wir reichen beim gewählten Amt ein, beantworten Beanstandungen und begleiten das Verfahren bis zur Registrierung Ihrer Marke.

Häufige Fragen

Markenanmeldung, kurz beantwortet

Was kostet eine Markenanmeldung?
Zwei Posten: die Gebühr des jeweiligen Amts und das Honorar für die anwaltliche Leistung. Die Amtsgebühr hängt vom Schutzgebiet und von der Zahl der Nizza-Klassen ab; die aktuellen Sätze veröffentlichen das Österreichische Patentamt, das DPMA und das EUIPO auf ihren Gebührenseiten. Was Ihre Anmeldung konkret kostet, rechnen wir Ihnen in der Ersteinschätzung zu Ihrer Anfrage vor.
Welche Markenarten gibt es?
Am häufigsten sind die Wortmarke (der reine Wortlaut), die Bildmarke (ein Zeichen ohne Wortbestandteil) und die Wortbildmarke, also die Kombination aus beidem, etwa ein Logo mit Schriftzug. Daneben kennen die Register weitere Formen wie Klang-, Form- oder Positionsmarken. Welche Art die richtige ist, hängt davon ab, was Sie tatsächlich verwenden und verteidigen wollen.
Was sind Nizza-Klassen?
Die Nizza-Klassifikation teilt alle Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen: die Klassen 1 bis 34 für Waren, die Klassen 35 bis 45 für Dienstleistungen. Bei der Anmeldung legen Sie fest, für welche Klassen die Marke gelten soll. Die Grundgebühr der Ämter deckt eine bestimmte Klassenzahl ab, jede weitere kostet zusätzlich; nachträglich erweitern lässt sich das Verzeichnis nicht, dafür braucht es eine neue Anmeldung.
Prüft das Amt, ob es meine Marke schon gibt?
Nicht von sich aus. Die Ämter prüfen absolute Eintragungshindernisse, etwa fehlende Unterscheidungskraft; ob eine ältere, ähnliche Marke besteht, bleibt Ihr Risiko. Deshalb gehört vor jede Anmeldung eine Recherche nach identischen und ähnlichen Zeichen, denn der Inhaber der älteren Marke kann Widerspruch erheben oder die jüngere Marke löschen lassen.
Wie lange ist eine Marke geschützt?
Zehn Jahre je Schutzperiode, beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängerbar. Die Frist läuft in Österreich, in Deutschland und bei der Unionsmarke jeweils ab dem Anmeldetag, nicht erst ab der Eintragung. Eine Marke kann damit unbegrenzt bestehen, solange die Verlängerung rechtzeitig beantragt wird.
Mein Firmenname steht im Firmenbuch. Ist er damit als Marke geschützt?
Nein. Die Eintragung im Firmenbuch schützt die Firma als Namen des Unternehmens, sie erzeugt aber keinen Markenschutz; dasselbe gilt für eine registrierte Domain. Erst die Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht, das Zeichen für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu nutzen und Dritten die verwechselbare Benutzung zu verbieten.
Muss ich meine Marke benutzen, damit sie bestehen bleibt?
Ja. Wird eine registrierte Marke fünf Jahre lang nicht ernsthaft für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen benutzt, kann sie auf Antrag gelöscht werden. Das Verzeichnis sollte deshalb abbilden, was Sie wirklich anbieten oder in absehbarer Zeit anbieten werden, nicht alles, was denkbar wäre.
Wann darf ich das R im Kreis verwenden?
Das Symbol steht für eine registrierte Marke. Eine Pflicht, es zu führen, besteht in Österreich und Deutschland nicht; verwenden sollten Sie es erst, wenn die Marke tatsächlich eingetragen ist. Ohne Registrierung kann die Verwendung als irreführend beanstandet werden.
Kann ich meine Marke später auf weitere Länder ausdehnen?
Ja, über neue nationale Anmeldungen oder eine internationale Registrierung nach dem Madrider System: Die internationale Anmeldung setzt eine Basisanmeldung voraus, die Sie dann für eine Anmeldung bei der WIPO weltweit verwenden können. Innerhalb von sechs Monaten ab der ersten Anmeldung gilt außerdem die Priorität der Pariser Verbandsübereinkunft: spätere Anmeldungen in anderen Ländern erhalten auf Antrag den Rang der ersten. Das sind sehr komplexe und teure Verfahren; da beraten wir Sie gerne.

Anfrage zur Markenanmeldung

Beschreiben Sie Ihre Marke

Vier Schritte, keine Zahlung, kein Mandat. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Ihre Marke

Markenart

So, wie die Marke geschrieben werden soll, etwa der Name Ihres Produkts oder Unternehmens.

Schutzgebiet

Wo soll die Marke geschützt sein?

Mehrfachauswahl möglich.

Waren und Dienstleistungen

Beschreiben Sie in Ihren eigenen Worten, welche Waren oder Dienstleistungen Sie unter der Marke anbieten oder anbieten wollen. Das genügt; die Zuordnung zu den Klassen übernimmt die Kanzlei.

Nizza-Klassen selbst wählen optional, falls Sie Ihre Klassen kennen

Die Kurzbeschreibungen dienen der Orientierung; das endgültige Verzeichnis erstellen oder prüfen wir.

Waren, Klassen 1 bis 34

Dienstleistungen, Klassen 35 bis 45

Kontakt und Absenden

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zu. Näheres in der Datenschutz-Information.