Zivilverfahren, Kern der Kanzleiarbeit
Prozessanwalt in Wien
Ein Prozess ist Handwerk: Fristen wahren, Beweise sichern, Schriftsätze setzen, verhandeln, vollstrecken. Peschel & Partner übernimmt Zivilverfahren in ganz Österreich, auf Kläger- wie auf Beklagtenseite, bis zur letzten Instanz und darüber hinaus.
Was ein Prozessanwalt macht
Beraten lässt sich vieles; vor Gericht zählt, was vorgetragen und bewiesen wird. Ein Prozessanwalt plant den Rechtsstreit als Ganzes: Er prüft Anspruch, Beweislage und Kostenrisiko, wählt Gerichtsstand und Strategie, verfasst Klage oder Klagebeantwortung, führt die Verhandlung und setzt das Urteil am Ende durch. Genau darauf ist unsere Kanzlei aufgebaut, vom Bezirksgericht bis zum OGH.
Prozessarbeit der Kanzlei
Vom ersten Schriftsatz bis zur Exekution
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Klage und Klagebeantwortung
Kläger wie BeklagteWer klagen will, bekommt zuerst eine nüchterne Einschätzung, ob sich der Prozess trägt. Wer geklagt wird, muss rasch reagieren: Ab Zustellung der Klage läuft eine kurze Frist, und die erste Erwiderung prägt das ganze Verfahren.
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Grenzüberschreitende Verfahren
EuGVVO 2012Wo kann geklagt werden, welches Recht gilt? Der europäische Verbrauchergerichtsstand erlaubt es unter Voraussetzungen, ausländische Unternehmen am eigenen Wohnsitz zu klagen. Zu dieser Frage hat Dr. Oliver Peschel promoviert; internationale Verfahren sind seither Kanzleialltag.
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Vollstreckung
Exekution in mehreren LändernEin Urteil ist so viel wert wie seine Durchsetzung. Nach dem Titel beginnt darum die zweite Hälfte der Arbeit: die Exekution, wenn nötig im Ausland, und bis vor den Europäischen Gerichtshof: Das Verfahren Wunner (C-77/24, Urteil vom 15. Jänner 2026) haben wir dort selbst geführt und gewonnen. Die Kanzlei führt internationale Exekutionsverfahren in mehreren Ländern und hat ein umfangreiches Netz an Partneranwälten.
Was ein Prozess kostet
Im Zivilprozess rechnen wir in der Regel nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz ab; es bepreist jeden Verfahrensschritt, auf Wunsch ergänzt um die Allgemeinen Honorar-Kriterien. Was auf Sie zukommt, schätzen wir, bevor Sie sich entscheiden. Rechtsschutzversicherte wählen ihren Anwalt für das Verfahren frei (§ 158k Versicherungsvertragsgesetz), und bei hohen Streitwerten kann ein Prozessfinanzierer das Kostenrisiko übernehmen. Die Modelle im Detail stehen auf der Honorar-Seite.
Aus dem Rechtsblog
Verfahrensfragen, verständlich erklärt
- Fehlerhafte Zustellungen Was gilt, wenn der RSb-Brief nicht ankommt oder falsch zugestellt wird
- Verbrauchergerichtsstand - Wo kann ein Verbraucher klagen? Wann Sie ein Unternehmen im Ausland an Ihrem Wohnsitz klagen können
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