Schmerzengeld in Österreich
Schmerzengeld entschädigt körperliche und seelische Schmerzen: § 1325 ABGB gibt jedem, der an seinem Körper verletzt wurde, einen Anspruch darauf. Es geht nicht um den Sachschaden, sondern um das erlittene Leid: die akuten Schmerzen der ersten Tage, die Wochen der Genesung, bleibende Beeinträchtigungen und die psychische Belastung. Wer haftet, zahlt es zusätzlich zu Heilungskosten und Verdienstentgang. Wie hoch es ausfällt, hängt vom Gesamtbild der Verletzung ab, nicht von einer festen Formel. Peschel & Partner beziffert Ihren Anspruch anhand der ärztlichen Befunde und vertritt Sie gegenüber Versicherungen und Gerichten.
Woraus der Anspruch folgt
Die gesetzliche Grundlage ist knapp und alt: Nach § 1325 ABGB schuldet, wer einen Menschen am Körper verletzt, ein den Umständen angemessenes Schmerzengeld, und zwar neben Heilungskosten und entgangenem Verdienst. Schmerzengeld, in Deutschland Schmerzensgeld genannt, gleicht das immaterielle Leid aus: körperliche Schmerzen ebenso wie seelische Beeinträchtigungen und die Last bleibender Dauerfolgen. Anspruch hat, wer die Verletzung nicht selbst zu verantworten hat und einen Haftpflichtigen greifen kann, meist die Person, die den Schaden verursacht hat, oder deren Versicherung.
Anders als Heilungskosten lässt sich Schmerzengeld nicht mit Rechnungen belegen. Es muss aus dem Verletzungsbild abgeleitet und in einem Betrag zusammengefasst werden. Genau an dieser Ableitung entscheidet sich, ob ein Angebot der Gegenseite angemessen ist.
Bemessung
Wie die Höhe zustande kommt
Die österreichische Rechtsprechung ordnet Schmerzen nach ihrer Intensität. Sie kennt vier Grade und rechnet, als Orientierung, in Tagsätzen: einen Betrag für jeden Tag, den Schmerzen einer bestimmten Stärke angehalten haben. Das ist kein starres Rechenschema, sondern eine Hilfe. Den Ausschlag gibt das Gesamtbild aus Dauer, Intensität und Beeinträchtigung.
- leichte Schmerzen Prellungen und Schürfungen, ein paar Tage Unbehagen ohne bleibende Folgen.
- mittelstarke Schmerzen genähte Wunden, ein einfacher Bruch, Wochen mit spürbarer Einschränkung.
- starke Schmerzen schwere Verletzungen, Operationen, eine lange und mühsame Genesung.
- qualvolle Schmerzen das höchste Maß, das die Rechtsprechung kennt, den schwersten Fällen vorbehalten.
Welche Beträge hinter diesen Graden stehen, verschiebt sich mit der Judikatur und mit dem Bundesland. Die veröffentlichten Sätze samt einer Größenordnung für Ihren Fall können Sie in unserem unverbindlichen Schmerzengeld-Rechner ablesen.
Orientierung
Was Ihr Schmerzengeld ungefähr wert ist
Der Schmerzengeld-Rechner führt die aktuellen Tagsätze zusammen und zeigt Ihnen eine Größenordnung. Er ersetzt keine anwaltliche Bewertung, aber er sagt Ihnen, in welchem Rahmen sich Ihr Anspruch bewegt, bevor Sie das Gespräch mit uns suchen.
Zum Schmerzengeld-RechnerSystematik im Kleinen
Ein Beispiel: der Hundebiss
Wer von einem fremden Hund gebissen wird, sieht die ganze Systematik auf engem Raum. Die Haftung stützt sich auf § 1320 ABGB: Der Tierhalter steht für den Schaden ein, wenn er nicht beweist, dass er das Tier ausreichend verwahrt und beaufsichtigt hat. Diese Beweislast trägt er, nicht der Verletzte.
Steht die Haftung fest, folgt die Bemessung nach denselben Graden: die akute Bisswunde, die Tage bis zur Heilung, eine bleibende Narbe, bei Kindern oft die Angst vor Hunden, die noch lange nachwirkt. Aus diesem Gesamtbild wird der Betrag, nicht aus dem Vorfall allein.
Der Weg
Vom Vorfall zur Bezifferung
- Dokumentieren
- Arztberichte, Fotos, ein Schmerztagebuch: Je genauer der Verlauf festgehalten ist, desto belastbarer wird die spätere Bezifferung.
- Begutachten
- Ein medizinischer Sachverständiger ordnet die Schmerzperioden den Graden zu. Dieses Gutachten ist die Grundlage jeder ernsthaften Forderung.
- Beziffern und geltend machen
- Aus Graden und Dauer wird ein Betrag, den wir gegenüber der haftpflichtigen Person oder ihrer Versicherung fordern, notfalls mit Klage.
Zeit läuft gegen Sie: Nach § 1489 ABGB verjährt der Anspruch drei Jahre, nachdem Sie Schaden und Schädiger kennen. Nur solange eines von beiden unbekannt bleibt oder eine schwere vorsätzliche Straftat zugrunde liegt, reicht die Frist bis zu dreißig Jahre.
Kosten und Ihr nächster Schritt
Schmerzengeldverfahren rechnen wir in der Regel nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz ab; bei hohen Streitwerten trägt eine Rechtsschutzversicherung oder ein Prozessfinanzierer das Kostenrisiko. Den Einstieg macht die erste anwaltliche Auskunft zum Pauschalbetrag. Die Honorar-Seite schlüsselt die Modelle im Detail auf.
Ist die Verletzung Folge einer fehlerhaften Behandlung, führt der Weg über die Arzthaftung.
Fall schildernHäufige Fragen
Schmerzengeld in sieben Antworten
- Wie hoch ist das Schmerzengeld bei einer Verletzung?
- Eine feste Summe gibt es nicht. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Schmerzen und wird für jeden Fall einzeln bestimmt. Eine erste Größenordnung liefert unser Schmerzengeld-Rechner; die verbindliche Bewertung ergibt sich erst aus den ärztlichen Befunden Ihres Falls.
- Nach welchen Kriterien bemessen die Gerichte das Schmerzengeld?
- Maßgeblich ist eine Gesamtschau: wie stark und wie lange die Schmerzen anhielten, welche Verletzungen vorlagen und wie sehr Körper und Psyche beeinträchtigt sind. Vergleichsfälle liefern den Rahmen. Das Tagsatzmodell gibt dabei nur Anhaltspunkte, keine feste Rechenformel.
- Deckt Schmerzengeld auch psychische Folgen ab?
- Ja. Seelische Beeinträchtigungen zählen ebenso wie körperliche Schmerzen, etwa Angstzustände nach einem Übergriff oder anhaltende Schlafstörungen. Auch ein Schockschaden naher Angehöriger kann unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden. Entscheidend ist, dass sich die psychische Belastung ärztlich feststellen und dem Vorfall zuordnen lässt.
- Wie lange kann ich Schmerzengeld noch verlangen?
- Meist bleiben Ihnen drei Jahre, gerechnet ab dem Tag, an dem Ihnen Schaden und verantwortliche Person bekannt sind. Ist eine der beiden Angaben offen oder liegt eine schwere vorsätzliche Straftat vor, dehnt sich die Frist auf bis zu dreißig Jahre. Danach hilft auch der beste Befund nichts mehr.
- Habe ich nach einem Hundebiss Anspruch auf Schmerzengeld?
- In den meisten Fällen ja. Nach dem Gesetz muss der Halter beweisen, dass er für die nötige Verwahrung gesorgt hat; gelingt ihm das nicht, haftet er. Für die Bisswunde, die Heilungszeit und eine bleibende Narbe steht Ihnen dann Schmerzengeld zu, zusätzlich zu den Behandlungskosten.
- Brauche ich für die Forderung ein ärztliches Gutachten?
- Für eine belastbare Bezifferung fast immer. Ein Sachverständiger hält fest, wie viele Tage Sie leichte, mittelstarke, starke oder qualvolle Schmerzen hatten. Ohne diese Einordnung bleibt jede Forderung angreifbar. Deshalb sind lückenlose Arztberichte und, wenn möglich, ein Schmerztagebuch von Anfang an wichtig.
- Zahlt die Versicherung der Gegenseite mein Schmerzengeld?
- Grundsätzlich trägt der Schädiger die Haftung für das Schmerzengeld. Besteht eine Haftpflichtversicherung, korrespondiert man aber oft direkt mit ihr, und sie reguliert den Schaden. Die ersten Angebote einer Haftpflichtversicherung liegen erfahrungsgemäß unter dem, was gerichtlich durchsetzbar wäre. Vor einer Unterschrift lohnt daher die anwaltliche Prüfung, weil ein Vergleich spätere Ansprüche endgültig abschneiden kann.
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