Rechtsgebiet, Prozessführung
Strittiges Arbeitsrecht
Geht es um Kündigungen, Entlassungen oder offene Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, entscheidet solche Streitigkeiten in Wien das Arbeits- und Sozialgericht. Genau dort setzt unsere Prozess-Schiene an: das Verfahren, geführt von der Klage bis zum Urteil; wie wir Prozesse anlegen, zeigt die Prozessführung. Peschel & Partner vertritt hier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, aber auch Unternehmen, die mit arbeitsrechtlichen Verfahren konfrontiert werden.
Worum gestritten wird
Drei Fälle vor dem Arbeits- und Sozialgericht
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Kündigung und Entlassung
§ 20 AngGEndet ein Dienstverhältnis im Streit, ist oft strittig, ob der Schritt hält: Wurde die Kündigungsfrist gewahrt, lässt sich die Beendigung anfechten? Wir prüfen das und führen das Verfahren, auf Dienstnehmer- wie auf Unternehmensseite. Die Kündigungsfristen der Angestellten staffeln sich nach Dienstjahren.
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Offene Ansprüche
LeistungsklageNach dem Ende eines Dienstverhältnisses bleibt häufig Geld strittig: nicht abgegoltene Überstunden, Urlaubsersatzleistung, eine Kündigungsentschädigung. Wir machen solche Forderungen geltend und wehren unberechtigte Forderungen ab, vor Gericht, wenn es sein muss.
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Verfahren vor Gericht
ASGGLässt sich der Streit außergerichtlich nicht lösen, entscheidet ihn in Wien das Arbeits- und Sozialgericht, erste Instanz für Arbeitsrechtssachen. Wir führen das Verfahren vom ersten Schriftsatz bis zum Urteil.
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Ihr arbeitsrechtlicher Fall
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