Rechtsgebiet, Prozessführung

Strittiges Arbeits­recht

Geht es um Kündigungen, Entlassungen oder offene Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, entscheidet solche Streitigkeiten in Wien das Arbeits- und Sozialgericht. Genau dort setzt unsere Prozess-Schiene an: das Verfahren, geführt von der Klage bis zum Urteil; wie wir Prozesse anlegen, zeigt die Prozessführung. Peschel & Partner vertritt hier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, aber auch Unternehmen, die mit arbeitsrechtlichen Verfahren konfrontiert werden.

Worum gestritten wird

Drei Fälle vor dem Arbeits- und Sozial­gericht

  • Kündigung und Entlassung

    § 20 AngG

    Endet ein Dienstverhältnis im Streit, ist oft strittig, ob der Schritt hält: Wurde die Kündigungsfrist gewahrt, lässt sich die Beendigung anfechten? Wir prüfen das und führen das Verfahren, auf Dienstnehmer- wie auf Unternehmensseite. Die Kündigungsfristen der Angestellten staffeln sich nach Dienstjahren.

  • Offene Ansprüche

    Leistungsklage

    Nach dem Ende eines Dienstverhältnisses bleibt häufig Geld strittig: nicht abgegoltene Überstunden, Urlaubsersatzleistung, eine Kündigungsentschädigung. Wir machen solche Forderungen geltend und wehren unberechtigte Forderungen ab, vor Gericht, wenn es sein muss.

  • Verfahren vor Gericht

    ASGG

    Lässt sich der Streit außergerichtlich nicht lösen, entscheidet ihn in Wien das Arbeits- und Sozialgericht, erste Instanz für Arbeitsrechtssachen. Wir führen das Verfahren vom ersten Schriftsatz bis zum Urteil.

Mag. Manuel Schölm im Flur der Kanzlei, eine Hand in der Hosentasche
Die arbeitsrechtlichen Verfahren der Kanzlei führt Mag. Manuel Schölm.

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