Wissen, häufige Fragen

Die Fragen vor dem ersten Termin

Was ein Anwalt kostet, wie ein Mandat abläuft, wer Ihren Fall führt: die Antworten auf die Fragen, mit denen fast jedes erste Gespräch beginnt. Alles Weitere klären wir am konkreten Fall.

Honorar und Kosten

Wie setzt sich das Honorar eines Rechtsanwalts zusammen?
Je nach Fall auf eine von vier Arten: nach Stundensätzen mit Aufwandsschätzung vorab, nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) im Prozess, als Pauschale bei planbaren Leistungen oder über Rechtsschutzversicherung beziehungsweise Prozessfinanzierer. Die Vereinbarung über das Honorar erfolgt transparent und nachvollziehbar, das ist die Grundlage für Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant.
Was kostet die erste Auskunft?
Eine erste anwaltliche Auskunft bieten wir pauschal um 180 Euro inklusive Umsatzsteuer an; eine halbe Stunde Beratung ist inkludiert. Das Gespräch findet in der Regel persönlich in der Kanzlei statt, auf Wunsch auch telefonisch oder per Video.
Kostet schon die erste Anfrage etwas?
Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder am Telefon ist unverbindlich und kostet nichts: Sie schildern Ihr Anliegen, wir sehen es uns an. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Leistung ausdrücklich vereinbaren, etwa die erste anwaltliche Auskunft.
Welche Kosten fallen in einem Zivilprozess an?
Drei Posten fallen regelmäßig an: das eigene Anwaltshonorar, die Pauschalgebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz und je nach Verfahren Kosten für Sachverständige, Dolmetscher oder Zeugen. Die Pauschalgebühr bemisst sich am Streitwert, ist mit Einbringung der Klage zu zahlen und fällt in einem Rechtsmittelverfahren erneut an. Dazu kommt das Risiko, bei einer Niederlage die Kosten der Gegenseite zu übernehmen.
Muss die Gegenseite meine Anwaltskosten übernehmen, wenn ich den Prozess gewinne?
Gewinnen Sie den Prozess vollständig, muss Ihnen die unterlegene Gegenseite nach § 41 ZPO die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten ersetzen, allerdings nur nach dem gesetzlichen Tarif des RATG. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar, etwa ein höherer Stundensatz, trägt die Gegenseite nicht. Bei teilweisem Obsiegen teilt das Gericht die Kosten nach § 43 ZPO in der Regel verhältnismäßig oder hebt sie gegeneinander auf.
Was kommt finanziell auf mich zu, wenn ich den Prozess verliere?
In einem zur Gänze verlorenen Zivilprozess tragen Sie alles: das eigene Honorar, die Gerichtsgebühren und die Kosten der Gegenseite, Letztere im tariflichen Ausmaß, nicht in Höhe eines frei vereinbarten Honorars. Genau deshalb rechnen wir das Kostenrisiko durch, bevor Sie sich zur Klage entscheiden. Wir empfehlen daher grundsätzlich eine Finanzierung über eine Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer und empfehlen Ihnen hier gerne seriöse Anbieter.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Besteht Deckung, rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Die Meldung an Ihre Versicherung übernehmen wir kostenlos. Sie tragen dann kein Kostenrisiko. Ihren Anwalt wählen Sie dabei frei: § 158k Versicherungsvertragsgesetz garantiert die freie Anwaltswahl in Gerichts- und Verwaltungsverfahren.
Was ist Prozessfinanzierung?
Ein Prozessfinanzierer trägt die Kosten Ihres Verfahrens und erhält nur im Erfolgsfall einen Prozentsatz des Erlöses; verlieren Sie, zahlen Sie nichts. Das eignet sich vor allem für Verfahren mit hohen Streitwerten. Wir arbeiten mit erfahrenen Finanzierern zusammen und stellen den Kontakt her.
Was ist Verfahrenshilfe, und wer kann sie bekommen?
Verfahrenshilfe steht Ihnen offen, wenn Sie die Kosten eines Verfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts bestreiten können und die Rechtsverfolgung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint (§§ 63 ff ZPO). Sie umfasst je nach Bedarf die einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren und die Beigebung eines Rechtsanwalts, den die Rechtsanwaltskammer bestellt; einen Wunschanwalt dürfen Sie nennen, einen Anspruch darauf gibt es nicht. Das Gericht kann eine Nachzahlung verlangen, wenn sich Ihre finanzielle Lage binnen drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens bessert.

Mandat und Ablauf

Wie beginnt ein Mandat?
Sie schildern Ihren Fall per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular und übermitteln vorhandene Unterlagen. Danach hören Sie von uns, wie wir die Lage einschätzen und was der nächste Schritt kostet.
Welche Unterlagen sind für eine erste Einschätzung hilfreich?
Verträge, Schriftverkehr wie Briefe und E-Mails sowie Rechnungen und Zahlungsbelege, am besten zeitlich geordnet. Wichtig sind auch gerichtliche Schriftstücke, etwa eine Klage oder ein Zahlungsbefehl, möglichst samt Kuvert mit dem Zustelldatum, weil daran Fristen hängen. Kopien oder Scans reichen für den Anfang.
Muss ich für ein Beratungsgespräch persönlich in die Kanzlei kommen?
Wir führen viele Beratungen bereits per Telefon oder im Videogespräch. Eine Beratung ist jedoch auch persönlich in der Kanzlei am Karmeliterplatz in 1020 Wien möglich. Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und am Freitag von 9 bis 12 Uhr. Unterlagen übermitteln Sie am einfachsten vorab digital, dann ist das Gespräch gleich beim Inhalt.
Bleibt meine Anfrage vertraulich?
Bereits die erste Kontaktaufnahme unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, nicht erst eine spätere Bevollmächtigung. Die Pflicht nach § 9 Abs 2 RAO gilt für den Anwalt genauso wie für das gesamte Kanzleiteam. Was Sie uns schildern, bleibt also vertraulich, unabhängig davon, ob am Ende ein Mandat entsteht.
Brauche ich für mein Verfahren überhaupt einen Anwalt?
Nicht in jedem Fall. Vor dem Bezirksgericht dürfen Sie sich bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro selbst vertreten, in bestimmten familien-, bestand- und besitzstörungsrechtlichen Sachen sogar unabhängig vom Streitwert. Oberhalb dieser Grenze und vor dem Landesgericht gilt Anwaltspflicht (§ 27 ZPO). Sinnvoll ist anwaltliche Vertretung oft trotzdem, spätestens wenn die Gegenseite mit Anwalt auftritt.
Wie lange dauert ein Zivilprozess?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten, weil zu viele Faktoren mitspielen. Entscheidend sind der Umfang der Beweisaufnahme, etwa ob ein Sachverständigengutachten nötig wird, das Verhalten der Gegenseite und ob ein Rechtsmittel ergriffen wird. Ein Vergleich kann den Streit in jeder Lage des Verfahrens beenden. Eine Einschätzung dazu gehört zur ersten Prüfung Ihres Falls.

Kanzlei und Vertretung

Wer bearbeitet meinen Fall in der Kanzlei?
Die Mandate führen die beiden Rechtsanwälte Dr. Oliver Peschel und Mag. Manuel Schölm; zwei Rechtsanwaltsanwärterinnen und das Team aus Sekretariat und juristischen Mitarbeiterinnen arbeiten ihnen zu. Wer zur Kanzlei gehört, zeigt die Team-Seite.
Vertritt die Kanzlei auch außerhalb Wiens?
Ja. Unsere Sammelverfahren laufen österreichweit, und grenzüberschreitende Fälle sind ein eigener Schwerpunkt: Dr. Oliver Peschel hat zum europäischen Zivilprozessrecht promoviert; Urteile werden auch gegen Anbieter im Ausland vollstreckt.
Geht Beratung auch auf Englisch?
Wir betreuen Mandantinnen und Mandanten auf Deutsch wie auf Englisch, auch in Verfahren mit Auslandsbezug.
Übernimmt die Kanzlei auch Mandate für Unternehmen?
Auch Unternehmen zählen zu den Mandanten. Hat Ihr Betrieb keine eigene Rechtsabteilung, übernehmen wir die laufende Betreuung; in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten wir die Arbeitgeberseite, in Arzthaftungssachen auch die Behandlerseite. Dazu kommen die Errichtung von Verträgen und die Markenanmeldung.
Was sind casinoklage.at und DeineRechte.at?
Unsere beiden Plattformen bündeln Sammelverfahren: casinoklage.at die Rückforderung von Online-Spielverlusten, DeineRechte.at unter anderem Kreditgebühren- und Mietzins-Verfahren. Dort schildern Sie Ihren Fall direkt; die rechtliche Arbeit dahinter leisten wir.
Nimmt die Kanzlei jeden Fall an?
Nicht jede Anfrage führt zu einem Mandat. Wir behalten uns ausdrücklich vor, jeden Fall auch abzulehnen. Im Rahmen einer Erstprüfung können wir Ihnen auch den Aufwand und das Risiko abschätzen und auch Ihre Erfolgsaussichten prüfen.

Vertiefung

Fragen zum einzelnen Rechtsgebiet

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