Neue Urteile bestätigen Glücksspielmonopol
Besonders in Zeiten von Corona hatten Online Casinos Hochsaison: Viele Menschen in Österreich verspielten Geld auf diversen Online-Plattformen wie bwin, tipico, Interwetten, MrGreen, Unibet, Partycasino, Leovegas, Tonybet und wie sie sonst noch heißen. Und es gibt gute Nachrichten: Neue Urteile stärken den Spielerschutz!
Das Jahr 2021
brachte schlechte Urteile für Online Casinos und gute Urteile für den
Spielerschutz. Sowohl der Oberste Gerichtshof (OGH) als auch der Europäische
Gerichtshof (EuGH) haben beide zulasten der Online Casinos und zugunsten der
österreichischen Spieler und Spielerinnen geurteilt.
Urteil des EuGH
Begonnen hat es mit der Entscheidung des EuGH vom 18.5.2021. Der EuGH hat in der Entscheidung Fluctus/Fluentum (C-920/19) vom 18. Mai 2021 bestätigt, dass eine dynamische Geschäftspolitik der Monopolisten zulässig ist und auch erhebliche Werbemaßnahmen gerechtfertigt sind, da auch Umstände wie aggressive Werbemaßnahmen privater Anbieter zugunsten rechtswidriger Aktivitäten oder die Heranziehung neuer Medien wie des Internets durch private Anbieter zu berücksichtigen sind. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit des Inhabers des Glücksspielmonopols ist außerdem aus Gründen einer Lenkung der illegalen Tätigkeiten hin zu den kontrollierten Spielenetzen zulässig. Nähere Informationen dazu gibt es auch in meinem Beitrag auf derstandard.at.
Der EuGH hat zudem
festgehalten, dass das österreichische Glücksspielmonopol unionsrechtskonform
ist, da „Art. 56 AEUV einem dualen System der Organisation des
Glücksspielmarkts nicht allein deshalb entgegensteht, weil die Werbepraktiken
des Monopolisten für Lotterien und Spielbanken darauf abzielen, zu aktiver
Teilnahme an den Spielen anzuregen, etwa indem das Spiel verharmlost wird, ihm
wegen der Verwendung der Einnahmen für im Allgemeininteresse liegende
Aktivitäten ein positives Image verliehen wird oder seine Anziehungskraft durch
zugkräftige Werbebotschaften, die bedeutende Gewinne verführerisch in Aussicht
stellen, erhöht wird". Die Argumente der Casinos sind damit widerlegt und eine neuerliche Befassung des EuGH obsolet.
In der
Entscheidung vom 20.05.2021 (3 Ob 72/21s) hat der OGH eine außerordentliche
Revision eines Online-Casino-Betreibers zurückgewiesen. Der
OGH gab damit einer Klägerin aus dem Burgenland Recht und sprach ihr die
erlittenen Verluste über 70.000,- € zu. Der OGH verwies auf die ständige
Rechtsprechung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und wies alle
Argumente des Casinos zurück: Online-Casinos dürfen nicht mit einer
Lizenz aus Malta, Gibraltar, Curaçao oder sonst wo in Österreich Glücksspiele
anbieten. In Österreich hält nur www.win2day.at eine offizielle Lizenz.
Der Oberste Gerichtshof judiziert somit in nunmehr ständiger Rechtsprechung, dass das österreichische System der Glücksspielkonzessionen nach gesamthafter Würdigung aller tatsächlichen Auswirkungen auf den Glücksspielmarkt und auch unter Bedachtnahme auf die Werbemaßnahmen der Konzessionäre im Sinn der Rechtsprechung des EuGH und der vom Gerichtshof aufgezeigten Vorgaben nicht gegen Unionsrecht verstößt. Aus diesem Grund können Verluste bei Casinos zurückgefordert werden.
Online-Casinos argumentieren seit Neuestem damit, dass eine Rückforderungsmöglichkeit zu „Glücksspiel ohne Risiko“ motivieren würde. Die Online-Casinos vergessen jedoch, dass sehr viele Spieler und Spielerinnen durch ihre Spielsucht motiviert wurden, hoch verschuldet sind und somit kein Geld für einen Prozess haben. Prozessfinanzierer helfen zwar aus – auch unsere Kanzlei arbeitet erfolgreich mit Prozessfinanzierern zusammen – doch diese verlangen einen gewissen Prozentsatz vom Erfolg. Somit gibt es auch in diesem Fall keineswegs ein „Glücksspiel ohne Risiko“.
Das Argument ist eine „Täter-Opfer-Umkehr“: Nicht die Spieler
sind Täter, weil sie ihr Geld zurückverlangen – Täter sind die Online-Casinos,
die ihre Glücksspiele illegal in Österreich anbieten und damit erst die
Möglichkeit für die Verluste schaffen.
Die beiden Entscheidungen sind weitere Meilensteine im Spielerschutz. Unsere Kanzlei vertritt erfolgreich in hunderten Verfahren gegen Online-Casinos und unterstützt auch Sie bei der Rückforderung Ihrer Spielverluste. Wir haben bereits jahrelange Erfahrung im Glücksspielrecht und in Prozessen gegen Online Casinos. Unsere zufriedenen Klienten und Klientinnen geben uns Recht.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten - melden Sie sich gleich jetzt bei uns unter office@peschel.at - völlig unverbindlich!
Prinzipiell können Spielverluste bei allen Online Casinos zurückgefordert werden, die in Österreich keine Konzession für Glücksspiele haben. Egal ob die Verluste bei Slots, Poker, Roulette, Blackjack oder sonstigen Glücksspielen erlitten wurden - eine Klage ist möglich.
Nähere Informationen zur Rückforderung von Spielverlusten finden Sie auf unserer Website www.casinoklage.at.
RA Dr. Oliver Peschel