Womit wir uns befassen

Rechtsgebiete der Kanzlei

Drei Felder bestimmen den Alltag der Kanzlei: das Glücksspielrecht, die Rückforderung von Kreditgebühren und die Prozessführung. Rundherum deckt sie das bürgerliche Recht in seiner ganzen Breite ab, vom Schadenersatz bis zur Gewährleistung.

Schwerpunkte

Die drei tragenden Rechtsgebiete

Glücksspielrecht

Schwerpunkt seit 2019

Wer online bei einem Casino ohne die nötige österreichische Konzession spielt, schließt einen Vertrag, der nach der Rechtsprechung keinen Bestand hat. Daraus folgt der Anspruch, den wir seit Jahren vor Gericht durchsetzen, gegen Casino-Betreiber wie gegen Wettanbieter, notfalls bis zur Vollstreckung im Ausland.

Verlorene Einsätze machen Sie direkt über casinoklage.at geltend.

Zum Glücksspielrecht

Kredit­bearbeitungs­gebühren

OGH 2 Ob 238/23y

Viele Banken haben beim Kreditabschluss eine pauschale Bearbeitungsgebühr kassiert, oft als fixen Prozentsatz der Kreditsumme. Solche Klauseln hält der OGH zunehmend für unzulässig. Wir prüfen, ob auch Ihr Vertrag betroffen ist, und holen Überzahltes zurück, bis zu drei Jahrzehnte rückwirkend.

Für die gebündelte Sammelaktion melden Sie sich auf DeineRechte.at an.

Zu den Kreditgebühren

Prozessführung

Kläger und Beklagte

Ob Sie klagen oder selbst geklagt werden: Wir führen Zivilverfahren von der ersten Einschätzung bis zur Durchsetzung des Urteils. Der Gerichtsstand endet dabei nicht an der Staatsgrenze, das internationale Zivilprozessrecht ist das Feld von Dr. Oliver Peschels prämierter Dissertation. Bleibt ein Schuldner nach dem Urteil untätig, folgt die Exekution, wenn nötig im Ausland.

Zur Prozessführung

Zivilrecht in der Breite

Weitere Rechtsgebiete

Außerdem

In einzelnen Fragen zum Mietrecht beraten wir Sie persönlich; das Sammelverfahren gegen überhöhte Mietzinsanpassungen führt dagegen DeineRechte.at. Zur Prozessführung zählt auch das strittige Arbeitsrecht: arbeitsgerichtliche Verfahren, in denen wir Dienstnehmer wie Unternehmen vertreten.

Wir beraten und vertreten ebenso im Vertragsrecht und Erbrecht, prüfen AGB und übernehmen Mandate im Medien- und Urheberrecht. Im Markenrecht führen wir das Verfahren von der Schutzfähigkeitsprüfung über das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bis zur Anmeldung und verteidigen die eingetragene Marke; Einzelheiten und das Anfrageformular stehen auf der Seite Markenanmeldung.

Kontakt

Nicht sicher, wohin Ihr Fall gehört?

Manche Anliegen berühren mehrere Gebiete zugleich, andere lassen sich nicht auf den ersten Blick einordnen. Schildern Sie uns Ihren Fall, auf Deutsch oder Englisch, und wir sagen Ihnen, worum es rechtlich geht und wer ihn in der Kanzlei übernimmt!

Fall einordnen lassen

Direkt: office@peschel.at oder +43 1 3919600.