Rechtsblog

Rück­forderung von Kredit­gebühren

Rückforderung von Kreditgebühren

Kreditgebühren werden häufig im Rahmen der Aufnahme eines Kredits verlangt - oft werden 1-4% der gesamten Kreditsumme als "Bearbeitungsgebühr" kassiert. Laut aktueller Judikatur können diese Gebühren rechtswidrig sein!

Banken lassen sich Kredite gut bezahlen - zusätzlich zu den hohen Zinsen, verlangen Banken noch eine "Kreditgebühr" oder "Bearbeitungsgebühr" für die simple Tatsache, dass ein Kredit angelegt wird. Doch für den Kredit steht bereits der Kreditzins als Entgelt zu - eine Gebühr nur für die "Bearbeitung" ist ein nicht zu rechtfertigendes Zusatzentgelt für Banken.

Beispiel: Kredit 300.000,- € - 4% Kosten = 12.000,- € Bearbeitungsgebühr

Diese Kreditbearbeitungsgebühren sind in vielen Fällen eine versteckte Provision für Kreditvermittler oder Mitarbeiter. Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich eine Klausel für rechtswidrig erachtet, in der eine Bank zusätzlich zur "Kreditbearbeitungsgebühr" weitere Entgelte verlangt hat, die typischerweise ebenfalls mit einer Kreditaufnahme anfallen. Der OGH hat die Klausel als intransparent beurteilt.

Sollte auch in Ihrem Kreditvertrag eine Kreditgebühr samt zusätzlichen Entgelten enthalten sein, stehen die Chancen auf eine Rückforderung gut: Unzulässige Kreditgebühren können 30 Jahre lang zurückgefordert werden.

Wir haben bereits positive Urteile gegen die BAWAG, gegen die UniCredit Bank Austria, gegen die Erste Bank und auch gegen Santander und WSK Bank erzielt.

Melden Sie sich noch heute auf unserer Website https://deinerechte.at - völlig kostenlos und unverbindlich!

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel startet ein österreichweites Sammelverfahren zur Rückforderung von unzulässigen Kreditgebühren.

Nähere Informationen gibt es Hier

Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel

Alle Beiträge im Rechtsblog