Rückforderung von unzulässigen Mieterhöhungen
Aufgrund der hohen Inflation werden die Mieten regelmäßig erhöht - die Rechtsgrundlage dafür sind sogenannte "Indexklauseln" oder "Wertsicherungsklauseln" in Mietverträgen. Diese können unwirksam sein!
Der Oberste Gerichtshof hat in zwei aktuellen Entscheidungen festgehalten, dass Indexklauseln nur in engen Grenzen zulässig sind. So müssen bei Wohnungsmietverträgen die Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes eingehalten werden, was bei sehr vielen Mietverträgen unterlassen wurde.
Vermieter haben häufig Klauseln eingebaut, die zu unzulässigen Mieterhöhungen geführt haben. Ist jedoch die Klausel unwirksam, gilt das auch für die Mieterhöhung!
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel hat ein Sammelverfahren für alle geschädigten Mieter und Mieterinnen gestartet - unter www.deinerechte.at/mietzinsklage werden die Teilnahmevoraussetzungen näher erläutert. Besuchen Sie jetzt unsere Website und melden Sie sich für das Sammelverfahren an!
Sie können uns auch Ihren Mietvertrag direkt unter mietzinsklage@peschel.at zusenden und wir prüfen unverbindlich und kostenlos, ob Sie für die Teilnahme am Sammelverfahren infrage kommen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann stellen wir dort eine Deckungsanfrage. Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, kooperieren wir mit erfahrenen Prozesskostenfinanzierern, die Ihren Prozess gegen einen Anteil am Erfolg ohne Kostenrisiko finanzieren. Wir finden für jede Person eine geeignete Lösung.
Wir konnten bereits mehreren Personen helfen und Mieterhöhungen erfolgreich zurückfordern sowie Mieten senken - melden Sie sich noch heute!
Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel
Der Oberste Gerichtshof hat in zwei aktuellen Entscheidungen festgehalten, dass Indexklauseln nur in engen Grenzen zulässig sind. So müssen bei Wohnungsmietverträgen die Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes eingehalten werden, was bei sehr vielen Mietverträgen unterlassen wurde.
Vermieter haben häufig Klauseln eingebaut, die zu unzulässigen Mieterhöhungen geführt haben. Ist jedoch die Klausel unwirksam, gilt das auch für die Mieterhöhung!
"Wir gehen davon aus, dass tausende Indexklauseln österreichweit unwirksam verfasst wurden", so Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel im Interview auf Puls24.
Das bedeutet, dass sämtliche Mieterhöhungen der letzten 30 Jahre rechtsunwirksam sind - das Geld muss zurückbezahlt werden. Bei laufenden Mietverträgen darf auch zukünftig nur die Miete verlangt werden, die ursprünglich im Mietvertrag vereinbart wurde.Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel hat ein Sammelverfahren für alle geschädigten Mieter und Mieterinnen gestartet - unter www.deinerechte.at/mietzinsklage werden die Teilnahmevoraussetzungen näher erläutert. Besuchen Sie jetzt unsere Website und melden Sie sich für das Sammelverfahren an!
Sie können uns auch Ihren Mietvertrag direkt unter mietzinsklage@peschel.at zusenden und wir prüfen unverbindlich und kostenlos, ob Sie für die Teilnahme am Sammelverfahren infrage kommen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann stellen wir dort eine Deckungsanfrage. Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, kooperieren wir mit erfahrenen Prozesskostenfinanzierern, die Ihren Prozess gegen einen Anteil am Erfolg ohne Kostenrisiko finanzieren. Wir finden für jede Person eine geeignete Lösung.
Wir konnten bereits mehreren Personen helfen und Mieterhöhungen erfolgreich zurückfordern sowie Mieten senken - melden Sie sich noch heute!
Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel